Kreis Birkenfeld

Zur Blutspende zu gehen, ist auch weiterhin möglich: Verwaltung beantwortet Fragen zum Thema Corona und Gesundheit

Coronavirus-Test
Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa

Die Kreisverwaltung beantwortet auf ihrer Seite www.landkreis.birkenfeld.de häufig gestellte Fragen aus dem Gesundheitsbereich zum Coronavirus.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Wie kann ich mich oder meine Angehörigen vor einer Infektion schützen?

Unter www.infektionsschutz.de gibt es viele nützliche Informationen rund um das Thema Coronavirus und unter anderem auch, wie das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Auch das Gesundheitsamt beantwortet Fragen per E-Mail unter der Adresse infektionsschutz@landkreis-birkenfeld.de. Bürger werden um Verständnis gebeten, wenn Antworten aufgrund des extrem hohen Aufkommens etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Ich war mit einer positiv getesteten Person in direktem Kontakt (eine Viertelstunde von Angesicht zu Angesicht). Was muss ich tun?

Daten (Name, Anschrift, Telefon- und Handynummer, E-Mail-Adresse und die Art des Kontakts) an die positiv getestete Person senden, damit man auf deren Liste als Kontaktperson erscheint. Das für die positiv getestete Person zuständige Gesundheitsamt wird dann Kontakt aufnehmen.

Im Kollegenkreis meines Mitbewohners hat sich eine Person angesteckt. Ich selbst habe aber keine Symptome. Wie verhalte ich mich jetzt?

Wer eine Kontaktperson der Kontaktperson ist, kann sich vorerst normal verhalten – unter Einhaltung der Hygienevorschriften.

Ein Familienmitglied war in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet, fühlt sich aber nicht krank. Was soll ich tun?

Wer sich in den 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, sollte der Kreisverwaltung per Mail bitte folgende Daten zukommen lassen: Name, Anschrift, Telefon- und Handynummer, E-Mail-Adresse, aktueller Aufenthalt, Reiseverlauf, Kontakt zu Erkrankten, Krankheitsfälle und Mitreisende. Die Verwaltung meldet sich dann.

Ich war gerade im Skiurlaub, habe mich aber in keinem Risikogebiet aufgehalten. Wie soll ich mich verhalten?

In diesem Fall kann das Gesundheitsamt keine häusliche Isolierung anordnen. Aber Gesundheitsminister Spahn empfiehlt allen Reiserückkehrern aus Österreich, sich in häusliche Isolierung zu begeben, sofern das organisatorisch möglich ist.

Ich möchte mich auf das Covid-19-Virus testen lassen. Wie kann das veranlasst werden?

Der Hausarzt entscheidet, ob ein Abstrich erfolgen sollte. Wenn ja, stellt er ein Rezept für Laborleistungen aus. Dann nimmt das Gesundheitsamt Verbindung auf.

Bei mir wurde Corona per Abstrich nachgewiesen. Muss ich einen zweiten Abstrich machen lassen, um nachzuweisen, dass ich wieder gesund bin?

Laut Robert-Koch-Institut ist keine zweite Testung vorgesehen. Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt (das heißt, ein leichter Krankheitsverlauf) sind: frühestens 14 Tage nach Symptombeginn, Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, bezogen auf die akute Covid-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung).

Mein Hausarzt hält einen Abstrich nicht für nötig. Ich habe aber Erkältungssymptome – was kann ich tun?

Der Hausarzt entscheidet, ob ein Abstrich erfolgen sollte. Wer sich außerhalb der Risikogebiete aufgehalten hat und keinen Kontakt zu einer bestätigt erkrankten Person hatte, wird gebeten, sich sich bei Erkältungssymptomen telefonisch bei seinem Hausarzt zu melden.

Für meinen Arbeitsort ist ein anderes Gesundheitsamt zuständig als für meinen Wohnort. An welches Gesundheitsamt muss ich mich bei häuslicher Quarantäne bzw. zur Ausstellung der Bescheinigung für den Arbeitgeber wenden?

Zuständig ist das Gesundheitsamt des Wohnorts.

Welche Apotheken haben im Landkreis einen Medikamentenbringdienst?

Unter www.lak-rlp.de/startseite informiert der Apothekerverband über Öffnungszeiten, Notdienste und Serviceangebote.

Gibt es gesonderte Möglichkeiten für Pflege- und Betreuungskräfte einen Test zu machen?

Es ist bisher nicht vorgesehen, dass das Gesundheitsamt diese Abstriche durchführt. Pflege- und Betreuungskräfte werden gebeten, sich an ihren Hausarzt oder den zuständigen Betriebsarzt zu wenden.

Zum Eigen- und Fremdschutz benötigen wir für unseren Betrieb Schutzkleidung. Wer kann diese bereitstellen?

Möglicherweise kann über die Berufsverbände entsprechender Schutz bereitgestellt werden. Zur Klärung sollte man sich an den Berufsverband wenden.

Kann ich noch zur Blutspende gehen?

Blutspendetermine fallen ausdrücklich nicht unter das Veranstaltungsverbot. „Bitte spenden Sie weiter Blut, jeder Tropfen zählt“, appelliert die Kreisverwaltung.