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Cochem-Zell/Koblenz

Nach Gewalttat in einem Moselort: Haftstrafe für Vergewaltiger wird reduziert

Von Daniel Rühle
Im Revisionsverfahren am Landgericht Koblenz um eine Vergewaltigung erhält der 39-jährige Angeklagte eine geringere Haftstrafe. Foto: Sascha Ditscher
Im Revisionsverfahren am Landgericht Koblenz um eine Vergewaltigung erhält der 39-jährige Angeklagte eine geringere Haftstrafe. Foto: Sascha Ditscher

Die Handschellen klicken, als der Angeklagte – begleitet von zwei Vollzugsbeamten – den Sitzungssaal am Koblenzer Landgericht verlässt. Weil der 39-jährige, aus Afghanistan stammende Mann seine Frau zwischen August und Oktober 2018 in zwei Fällen in einer Cochem-Zeller Wohnung vergewaltigt hatte, war er im April des vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird nun allerdings von der Großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz im Revisionsverfahren reduziert – auf siebeneinhalb Jahre.

Lesezeit: 2 Minuten
Rückblick: Im August 2018 hatte der Mann seine Frau zum Sex gezwungen. Das Ehepaar lebte aufgrund einer Gewaltschutzanordnung fortan getrennt. Der Angeklagte verschaffte sich aber mithilfe eines nachgemachten Schlüssels im Oktober desselben Jahres erneut Zugang zur Wohnung – bewaffnet mit einem Messer mit 17 Zentimeter langer Klinge. Wieder zwang er ...