Es war ein Verbrechen aus der Kategorie „besonders abartig und verwerflich“. Ein Verbrechen, das Menschen mit durchschnittlicher Fantasie für unmöglich halten dürften: Das Landgericht Koblenz hat einen Mann (43) und seine Lebensgefährtin (36) aus Betzdorf zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil beide in der Silvesternacht 2011/ 2012 ihre Nachbarin (38) in ihr Wohnzimmer gelockt – und dann zum Sex gezwungen haben. Er muss wegen Vergewaltigung drei Jahre in Haft, sie wegen sexueller Nötigung sogar vier Jahre. Die Anwälte des Paares wollen das Urteil anfechten. Der Prozess erstreckte sich seit Mitte Juni über zehn Verhandlungstage.
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Koblenz/Betzdorf - Es war ein Verbrechen aus der Kategorie „besonders abartig und verwerflich“. Ein Verbrechen, das Menschen mit durchschnittlicher Fantasie für unmöglich halten dürften: Das Landgericht Koblenz hat einen Mann (43) und seine Lebensgefährtin (36) aus Betzdorf zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil beide in der Silvesternacht 2011/ 2012 ihre Nachbarin ...
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