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Gappenach
Grund für die Nichtentlastung sind zwei private Grundstücksverkäufe in den Jahren 2013 und 2014, bei denen der Ortsgemeinde kein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde – damals durch den ehemaligen Ortsbürgermeister Arnold Probstfeld entschieden. „Es geht um die Bestände im Haushalt zum Anfang des Jahres“, erläutert Manfred Klee, einer der Ratsmitglieder, die gegen ...
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