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Verwaltungsgericht: Kartbahn am Nürburgring ist illegal

Koblenz/Nürburg - Der Betrieb der Kartbahn am Nürburgring ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz illegal. Der Landkreis Ahrweiler müsse darüber befinden, ob er die weitere Nutzung der Kartbahn trotz einer möglichen Gefährdung der Besucher hinnehme oder diese ganz oder teilweise unterbinde, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag.

Es geht laut Gericht darum, dass der Strecken- und der Besucherbereich in der von der Nürburgring Automotive GmbH (NAG) betriebenen Karthalle nicht räumlich getrennt sind. Dadurch seien Besucher unmittelbar Abgasen ausgesetzt und die Anlage nicht von der Baugenehmigung gedeckt, befanden die Richter.

In dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Akteinzeichen 1 L 1000/11.KO) hatte das Gericht jedoch zunächst über eine Klage des Kartbahnbetreibers entschieden. Dieser hatte sich laut Gericht dagegen gewehrt, dass die Kreisverwaltung ihm im Oktober 2011 ohne vorherige Anhörung aufgetragen habe, Maßnahmen umzusetzen, damit Kohlenmonoxid-Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO in der Halle eingehalten würden. Eine vorherige Anhörung wäre problemlos möglich gewesen, befanden die Richter und gaben dieser Klage der NAG recht. Nun obliege es der Bauherrin, die Halle entsprechend der Baugenehmigung umzubauen oder eine Nachtragsbaugenehmigung zu beantragen.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler teilte mit, das vom Gericht geforderte Anhörungsverfahren sei bereits eingeleitet. Ziel sei es, die Nutzung der Kartanlage zu untersagen. Immerhin hätten die Koblenzer Richter festgestellt, dass die Anlage nicht nach der erteilten Baugenehmigung errichtet worden sei. Von der NAG lag zunächst keine Stellungnahme vor.

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