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Streusalz: Verboten und begehrt

Mainz - Die Mainzer Baumärkte verkaufen dieser Tage Streusalz in rauen Mengen - und das, obwohl im Stadtgebiet generell kein Salz gestreut werden darf. Auch in mehreren umliegenden Gemeinden ist der Einsatz ausdrücklich verboten.

Streusalz ist nur für die Straßendienste erlaubt. Auf den Bürgersteigen ist es tabu.
dpa

Mitarbeiter von "Bauhaus" berichten von einer Absatzsteigerung um das 15-fache im Vergleich zum Vorjahr, beim Max Bahr-Baumarkt spricht man gar von "Hamsterkäufen". In einigen Märkten ist der Bestand bereits ausverkauft, ob es Nachschub gibt, ist fraglich. Die Liefersituation sei angespannt, heißt es etwa bei "Hornbach".

Viele Händler staunen über die gewaltige Nachfrage. Umso verwunderlicher wirkt sie aber vor dem Hintergrund, dass in vielen Straßenreinigungssatzungen die Nutzung von Streusalz untersagt oder zumindest stark eingeschränkt wird. "Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen auf Gehwegen ist verboten", heißt es etwa ganz eindeutig in der Mainzer Satzung. Streuen darf der Bürger hier lediglich mit "abstumpfenden Stoffen" wie Asche oder Sand. Eis soll aufgehackt und danach beseitigt werden. Wer in Mainz dennoch Salz auf seine Gehwege streut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen.

Verboten ist das Salzstreuen auch in Harxheim, Lörzweiler, Budenheim und Gau-Bischofsheim. Für genaue Informationen empfiehlt sich ein Blick in die jeweilige Straßenreinigungssatzung.

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Leserkommentare (6)

1
von Rockaxe vom 09.02 - 22:09 Uhr
wie Forsit N.M. schrieb. Das Problem ist doch, dass sich heutzutage kaum noch jemand entsprechend dem Wetter kleidet (wie oft habe ich im letzten ...
2
von Axel vom 10.02 - 11:01 Uhr
[QUOTE=Rockaxe;50253]Das Problem ist doch, dass sich heutzutage kaum noch jemand entsprechend dem Wetter kleidet (wie oft habe ich im letzten Winter ...
3
von Victoria vom 10.02 - 11:09 Uhr
Bei öffentlichen Gehwegen hat zunächst die Gemeinde die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Die Gemeinden nutzen nahezu immer die gesetzliche ...

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