Land fordert Nürburgring-Pächter zur sofortigen Räumung auf
Nürburgring - Die Landesregierung fordert die privaten Pächter in einem Schreiben zur sofortigen Herausgabe des „Pachtgegenstandes“ auf. Das erfuhr die Rhein-Zeitung aus zuverlässiger Quelle.
Das erfuhr die Rhein-Zeitung aus zuverlässiger Quelle. Die Nürburgring Automotive GmbH wird ultimativ aufgefordert, den Nürburgring bis zum 29. Februar 2012 zu räumen.
Ein entsprechendes Schreiben an die bisherigen Betreiber, denen das Land gekündigt hat, datiert vom 15. Februar. Damit verschärft sich der juristische Streit noch einmal. Die Anwälte der Pächter hatten zuvor erklärt, dass sie die Kündigung für unwirksam halten, da es keine Kündigungsgründe gebe.
"Unverzüglich (...) bis spätestens zum 29. 02. 2012 das gesamte Pachtobjekt (...) räumen "
In dem Schreiben der nahezu landeseigenen Nürburgring GmbH heiß es nun wörtlich: „Die Verpächter fordern den Pächter daher hiermit auf, unverzüglich, jedoch bis spätestens zum 29. 02. 2012 das gesamte Pachtobjekt im Sinne § 1 Betriebspachtvertrag, einschließlich sämtlicher Grundstücke, Flächen und Räumlichkeiten zu räumen, sowie den Gebrauch und die Nutzung des Sachanlagevermögens, Inventars, immaterieller Vermögensgegenstände und sämtlicher sonstiger Pachtgegenstände im Sinne von § 1 Ziffer 2 und Ziffer 3 Betriebspachtvertrag einzustellen und das gesamte Pachtobjekt einschließlich sämtlicher zu diesem gehörenden Pachtgegenstände im betriebsbereiten Zustand an die Pächter herauszugeben.“
Die NAG wird aufgefordert, die Übergabe „ohne Unterbrechung des Betriebs“ zu ermöglichen. Der Pächter sind nach Ansicht des Landes nicht mehr „zur Verfügung“ über die Rennstrecke und den Freizeitpark berechtigt.
Vorschlag: Gemeinsame Begehung zur Übergabe
Die nahezu landeseigene Nürburgring GmbH schlägt eine gemeinsame Begehung zur Übergabe am 22. Februar oder am 29. Februar vor. Die Pächter werden aufgefordert, sämtliche Verträge oder Vertragsangebote rückzuübertragen.
Bis zum 29. Februar wird die Vorlage einer Übersicht über alle bestehenden Verträge und Vertragsangebote erwartet. Weiterhin verlangt die Nürburgring GmbH von der NAG, „es künftig zu unterlassen, Dritten gegenüber zu behaupten oder sonst den Eindruck zu erwecken, dass der Pachtvertrag von den Verpächtern nicht ordnungsgemäß gekündigt sei.“























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