Führerschein nur noch 15 Jahre gültig
Berlin - Mancher trägt noch den alten, großen "Lappen" in der Brieftasche mit sich. Doch damit soll bald Schluss sein, fordert zumindest die EU.
Umfrageergebnis
Von unserem Berliner Korrespondenten Hagen Strauß
15 Jahre Gültigkeit - und nicht länger: Der Führerschein bekommt ein Verfallsdatum. Nach Informationen unserer Zeitung hat die Bundesregierung jetzt die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Auf zusätzliche Gesundheits-, Seh- oder Fahrtauglichkeitstests will die Regierung jedoch verzichten.
Demnach wird ab Januar 2013 jede neue Fahrerlaubnis nur noch 15 Jahre anerkannt, danach müssen die Verkehrsteilnehmer einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Für alle bis 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine gilt indes: Sie müssen spätestens bis 2033 umgetauscht werden.
Grund: eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2006, die die Bundesregierung bis zum nächsten Jahr in Gesetzesform gegossen haben muss. Sie verlangt, dass es künftig nur noch befristete Fahrlizenzen gibt. Die nötigen Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung wurden dem Bundesrat zugeleitet, der den Plänen noch zustimmen muss.
Im Bundesverkehrsministerium bewertet man das neue Verfallsdatum positiv: Der Vorteil für den Bürger durch die Neuregelungen sei, dass es in den nächsten Jahren innerhalb der EU nur noch ein Führerscheindokument gebe, "das europaweit bekannt ist und bei Kontrollen ohne unnötige Nachfragen akzeptiert werden wird", so das Ministerium auf Nachfrage unserer Zeitung. Damit werde auch der Zustand beseitigt, dass innerhalb der EU rund 110 verschiedene nationale Führerscheindokumente kursierten. Auch der ADAC nennt die Fahrlizenz mit Verfallsdaten "sinnvoll", weil damit ein europaweites Führerscheinregister aufgebaut werde. Das verhindere Fälschungen und Missbrauch. Laut Automobilclub würde der Austausch den Inhaber 20 bis 30 Euro kosten. In anderen EU-Ländern wie Spanien, Holland oder Italien gilt die Fahrerlaubnis bereits nicht mehr ein Leben lang.























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