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Demo-Verbot für "Hassprediger" kann noch Gerichte beschäftigen

Frankfurt - Das Verbot eines geplanten öffentlichen Gebets für den getöteten Terroristenführer Osama bin Laden in Frankfurt ist nach Einschätzung der Stadt noch nicht in trockenen Tüchern.

Osama bin Laden
Osama bin Laden war Anführer der islamistischen Mordorganisation Al Kaida.
DPA

"Ich bin da sehr skeptisch", sagte Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP) am Donnerstag. Es sei schwer vorherzusehen, wie die Gerichte über einen Einspruch der Veranstalter gegen das Demonstrationsverbot entscheiden würden. Extremisten um den deutschen Islamisten Pierre Vogel hatten die Kundgebung unter dem Titel "Wie erreicht man den Frieden auf der Welt" für diesen Samstag (7. Mai) in der Innenstadt angemeldet.

"Ich möchte durch das Verbot deutlich machen, dass jemand wie Vogel durch eine solche Veranstaltung nicht die Opfer vom 11. September und zahlreiche weitere Opfer des islamistischen Terrors verhöhnen darf", begründete Stein seine Entscheidung. "Das muss eine Demokratie nicht ertragen." Zudem sei Frankfurts Polizei am Samstag durch ein Heimspiel des Fußball-Bundesligisten Eintracht Frankfurt und durch die "Nacht der Museen" stark belastet. Auch Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte am Vortag das Verbot unterstützt.

Am Vormittag war noch unklar, ob die Veranstalter der Kundgebung gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen wollten. Ein entsprechender Eilantrag war noch nicht eingegangen.

Der salafistische Prediger Vogel hatte vor rund zwei Wochen auf dem selben Platz in der Frankfurter Innenstadt vor etwa 1500 Menschen gesprochen, gemeinsam mit dem als Hassprediger kritisierten Bilal Philips, der anschließend aus Deutschland ausgewiesen worden war. Die von Vogel vertretene Glaubenslehre ist nach Einschätzung von Verfassungsschützern als "demokratiefeindlich einzustufen und verstößt mit ihren Thesen gegen den Gedanken der Völkerverständigung und des Gleichheitsgrundsatzes". dpa

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