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Zu Unrecht unter Kinderporno-Verdacht - wegen Flirt-SMS im Videotext?

Cochem - Die Flirt-SMS zum Mitmachen im Videotext kostet 30 Cent - und war möglicherweise Auslöser, dass ein 26-jähriger aus der Eifel unter Kinderpornografie-Verdacht geraten ist. Von seiner Handynummer aus waren eindeutige Bilder verschickt worden. Sein Handy kann das aber nicht. Das Gericht sprach ihn frei und vermutete, der Täter könnte seine Nummer aus dem Videotext genommen und benutzt haben.

Es ist nur eine Vermutung, die das Gericht hatte: Unbekannte könnten zum Verschicken kinderpornografischer Bilder die Handynummer eines Mannes genutzt haben, der mit der Nummer eifrig im SMS-Chat im Videotext flirtete. Er wurde von dem Vorwurf freigesprochen.

Die Polizei erklärt, passen zu müssen, und ein Amtsgericht stößt an seine Grenzen. Vermutlich wird nie geklärt werden, wer die kinderpornografische Bilder verschickt hat, die Gegenstand einer Verhandlung gegen einen 26-Jährigen waren. Der Mann wurde freigesprochen, zufrieden wirkte aber keiner.

Dem 26-Jährigen war vorgeworfen worden, von seinem Handy drei MMS (Multimedia Messaging Service) mit verbotenen Fotos verschickt zu haben. Zumindest war seine Handy-Nummer auf dem Display des Empfängers erschienen. Doch für das Gericht war nicht auszuschließen, dass der Mann vielleicht selbst Opfer von Cybermobbing geworden ist - weil jemand über das Netz die MMS verschickt und sich dafür seiner Handy-Nummer bedient haben könnte. Der Angeklagte beteuerte: „Ich habe mit diesem widerlichen Zeug nichts zu tun.“ Er war deshalb gegen einen Strafbefehl vorgegangen.

Ratlos und frustriert wirkten nach der Verhandlung nicht nur Amtsrichter Wilfried Johann und Staatsanwalt Michael Stadtmüller, sondern auch der Angeklagte mit seinem Anwalt Hans Bleck. Die Recherchen des Verteidigers und die Erkenntnisse des Amtsrichters kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass nicht mehr nachzuvollziehen ist, wer die Fotos tatsächlich verschickt hat. Spezialisten hatten aber weder auf dem Handy des Mannes noch auf seinem Rechner Spuren davon gefunden.

Der Verteidiger erklärte, dass es ihm auch lieber wäre, wenn es klare Beweise für die Unschuld seines Mandanten geben würde. Für ihn stand aber fest: „Er kann die Fotos gar nicht versendet haben, weil er kein MMS-fähiges Handy besitzt.“

Der Richter verlas eine Einschätzung eines Spezialisten der Koblenzer Kripo, der in einem ähnlichen Fall versucht hatte, den Weg der Bilder nachzuvollziehen. Ergebnislos. Es sei "nicht eindeutig feststellbar, wie die Bilder in den Speicher des Empfänger gelangt sind". Protokolle dazu lagen nicht vor - "und im Nachhinein sind keine Daten mehr von Netzbetreiber oder Dienstanbietern zu erhalten, da der Zeitraum zu weit in der Vergangenheit liegt".
Der Polizist hatte aber klar gemacht, dass die MMS nicht von einem Handy stammen muss, sondern über Internetdienste vom Computer aus verschickt worden sein kann. Beim Einrichten eines E-Mail-Kontos etwa werde Nutzern auch angeboten, eine Telefonnummer anzugeben, die angezeigt wird, wenn dann über das Netz eine SMS oder MMS verschickt wird, führte der Polizist aus. Zudem gibt  es spezielle Dienste zum Versenden von SMS. Dabei könne irgendeine Mobilfunknummer eingeben werden.

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