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Wahlbetrug: Zwei Jahre zur Bewährung für Emser Kommunalpolitiker

Bad Ems/Koblenz - Ein 50-jähriger Kommunalpolitiker aus Bad Ems hat vor dem Landgericht Koblenz einen Wahlbetrug im großen Stil gestanden. Er wurde zu zwei Jahren auf bewährung verurteilt.

Gemeinsam mit seiner zwei Jahre jüngeren Frau hat er bei der Kommunalwahl 2009 mindestens 81 Wahlscheine plus Stimmzettel zugunsten der Freien Wählergemeinschaft manipuliert. "Ich habe das alles unbewusst gemacht. Ich habe keine Liste oder Mappe geführt", sagte er am Dienstag. Angeklagt ist er wegen Wahlfälschung, Urkundenfälschung und falscher eidesstattlicher Versicherung.

Das Gericht schloss sich mit dem Urteil der Forderung der Anklage an. Oberstaatsanwalt Walter Schmengler hatte zwei Jahre auf Bewährung für den Mann und eine Bewährungsauflage von 5000 Euro beantragt. Für die Frau hatte er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 30 Euro für angemessen erachtet.  

Wolfgang Görgen, Anwalt des Mannes, hatte erklärt, sein Mandant habe sich nicht persönlich bereichern und nichts Böses tun wollen.

Das Paar wird mutmaßlich noch in Regress genommen für die bis zu 100.000 Euro Kosten für die Wiederholung der Wahl. Bereits im August 2009 hatte die Rhein-Lahn-Kreisverwaltung die Abstimmung für ungültig erklärt, sie wurde zwei Monate später wiederholt. Das Ehepaar hatte bei der Kommunalwahl 2009 in Bad Ems (Rhein-Lahn-Kreis) vor allem das Vertrauen von Russlanddeutschen ausgenutzt haben. Die beiden beschafften sich deren Wahlscheine und Stimmzettel, um sie selbst und zugunsten des 50-Jährigen auszufüllen. Auf diesem Weg hatte der Mann es in den Stadtrat geschafft.

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