Bad Kreuznach (dpa/lrs) - Weil sie ihren minderjährigen Sohn sexuell begrapscht hat, ist eine 39 Jahre alte Frau vom Landgericht Bad Kreuznach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Bad Kreuznach (dpa/lrs) – Weil sie ihren minderjährigen Sohn sexuell begrapscht hat, ist eine 39 Jahre alte Frau vom Landgericht Bad Kreuznach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der Richter war bei der Urteilsverkündung am Dienstag ebenfalls davon überzeugt, dass die Frau aus der Pfalz Telefonsex mit dem zur Tatzeit 13-Jährigen hatte.