Plus
Koblenz

OVG: Die Bettensteuer ist rechtens

Das Oberverwaltungsgericht gibt für die sogenannte Bettensteuer grünes Licht. An Bettensteuer wird in den Städten Bingen und Trier zwischen einem und drei Euro verlangt.

Lesezeit: 1 Minute
Koblenz - Die von den Städten Trier und Bingen seit Anfang des Jahres erhobene "Bettensteuer" ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz entschieden. Damit wiesen sie die Klage von zwei Hoteliers ab, die finanzielle Verluste kritisieren und bezweifeln, dass die "Kulturförderabgabe" der Kultur zugutekomme. Die Abgabe sei unabhängig ...