Koblenz - Das Oberverwaltungsgericht gibt für die sogenannte Bettensteuer grünes Licht. An Bettensteuer wird in den Städten Bingen und Trier zwischen einem und drei Euro verlangt.
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Koblenz – Die von den Städten Trier und Bingen seit Anfang des Jahres erhobene „Bettensteuer“ ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz entschieden. Damit wiesen sie die Klage von zwei Hoteliers ab, die finanzielle Verluste kritisieren und bezweifeln, dass die „Kulturförderabgabe“ der Kultur zugutekomme.