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Nach Freispruch für Lehrer: Rektor spricht von "Katastrophe"

Kreis Neuwied/Koblenz. Der überraschende OLG-Beschluss im Missbrauchsprozeß sorgt für viel Empörung. Im Umfeld der Schülerin kann niemand den Freispruch des Lehrers nachvollziehen.

Das Verhältnis des Lehrers mit der 14-Jährigen hat ein langes juristisches Nachspiel.
dpa

Als „eine Katastrophe“ bezeichnet der Leiter der Schule im nördlichen Kreis Neuwied, an der Dirk S. (Namen geändert) bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe tätig war, den OLG-Beschluss.

„Die Entscheidung verkennt die Realitäten an Schulen völlig“, sagte er unserer Zeitung und fügte hinzu: „So kann Schule nicht funktionieren.“

An einer vergleichsweise kleinen Schule mit rund 500 Mädchen und Jungen sei es unerlässlich, dass sich das gesamte Kollegium für die Obhut eines jeden einzelnen Kindes verantwortlich fühle – nicht nur die Klassen- und Fachlehrer.

Keine Rechtsmittel mehr

„Total niedergeschlagen“ nahmen die Eltern von Lena W. den Richterspruch auf. Betroffen macht sie, dass gegen die Entscheidung des OLG nun keine Rechtsmittel mehr möglich sind. „Es ist doch ein Offenbarungseid, wenn zu einem Vertretungslehrer kein Obhutsverhältnis besteht“, meinte Vater Günter W. im Gespräch mit unserer Zeitung.

22-mal war es zu sexuellen Handlungen zwischen Lena W., der damals 14 Jahre alten Schülerin, und Dirk S., dem Klassenlehrer ihrer Parallelklasse, gekommen. Erst nach langem Leugnen hatte Dirk S., Lehrer für katholische Religion, Mathematik und Englisch, die Taten eingeräumt. Das Neuwieder Amtsgericht hatte ihn im Januar vergangenen Jahres zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Beamstenstatus wäre verloren

Heißt: Seinen Beruf, seine Bezüge und seinen Beamtenstatus wäre der Pädagoge losgeworden, sobald das Urteil rechtskräftig geworden wäre.
Die Verteidiger des Lehrers legten jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Ende Juni vergangenen Jahres schmetterte das Koblenzer Landgericht allerdings die Berufung ab. Staatsanwalt Lothar Schmid gab in seinem Plädoyer Dirk S. mahnende Worte mit auf den Weg: Ein höheres Strafmaß als die Neuwieder Bewährungsstrafe nannte Schmid damals „durchaus denkbar“.

Danach legte der suspendierte Pädagoge Revision ein – und bekam jetzt recht.
Während einer von der Schule organisierten Bustour nach Hamburg waren der Angeklagte und die Schülerin erstmals ins Gespräch gekommen. „Wir haben uns belanglos unterhalten, er hat Witze gemacht“, berichtete Lena beim ersten Prozess in Neuwied mit leiser Stimme im Zeugenstand. Ein „cooler“ Lehrer sei er gewesen. Die ganz normalen Probleme des Erwachsenwerdens plagten den Teenager zu dieser Zeit – Dirk S. hörte zu, erteilte dem Mädchen Ratschläge.

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Leserkommentare (6)

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von Victoria vom 11.01 - 12:22 Uhr
[QUOTE=alterschwede54;46088]Was heist OLG Schluß, Schluß ist beim EuGH[/QUOTE] In [B]Strafsachen[/B] beginnt das Verfahren i.d.R. beim ...
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von eifler vom 11.01 - 14:02 Uhr
Eine Schande ! Nach der Kirche muss man jetzt auch in der Schule um seine Kinder Angst vor Missbrauch haben. Das Urteil ist völlig verstörend. ...
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von Nonkonformist001 vom 11.01 - 14:50 Uhr
Tja, als Straftäter darf ich ihn ja nicht bezeichnen, denn nach rechtswirksamen Urteil wurde die Person frei gesprochen. Dann sage ich, der ...

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