Mißbrauch an Vierjähriger: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann aus Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Lahn - Wegen Missbrauch stand ein 69-Jähriger vor Gericht (die RLZ berichtete). Das Unfassbare: In der Verhandlung behauptete der Mann, sein damals vierjähriges Opfer wollte berührt werden.
Drei Jahre und sechs Monate Haft warten auf einen 69-Jährigen aus dem Rhein-Lahn-Kreis. Die Dritte Große Strafkammer des Koblenzer Landgerichts verurteilte ihn gestern wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, das zu Beginn der Straftaten vor 24 Jahren erst vier Jahre alt war.
Angeklagt waren neun Taten, die in der Zeit von Sommer 1986 bis Ende 1993 begangen wurden. Nach einer längeren Beweisaufnahme wurden drei Fälle gestrichen, sechs blieben übrig. Nach der glaubwürdigen Schilderungen des Opfers, es ist heute 27 Jahre alt, war das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte das Kind in der Wohnung seiner Eltern - sie waren mit dem Angeklagten befreundet -, im Schlafzimmer, im Wohnzimmer, im Bad, auf dem Dachboden und im Auto unsittlich berührt, Oralverkehr vorgenommen und im Intimbereich manipuliert hat.
Nicht das Opfer selbst, sondern die Ehefrau des 69-Jährigen hat den Angeklagten nach so langer Zeit angezeigt. "Ich wollte mich mit all dem nicht mehr auseinandersetzen", hatte das Opfer im Gerichtssaal ausgeführt. Nun aber, da die Sache auf dem Tisch war, wollte die junge Frau alles erzählen. Sie war für den Prozess extra aus den USA angereist, wo sie heute lebt.
Der 69-Jährige bestritt alle Anschuldigungen. In unschönen und diffamierenden Worten verbannte er die Aussagen des Opfers in das Reich der Fantasie. Er selbst, so sagte er, fühle sich zwar zu Kindern hingezogen, habe aber nie etwas Strafbares mit ihnen angestellt. Vor einigen Jahrzehnten habe er schon einmal unschuldig wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis gesessen, und obschon er nichts Verwerfliches getan habe, sei er in den 70er-Jahren zur Therapie gegangen.
Keiner der Prozessbeteiligten nahm ihm die Unschuldsversion ab. Oberstaatsanwalt Manfred Stemper beleuchtete in seinem Plädoyer noch einmal die einzelnen Taten. Er hatte keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der jungen Frau. Die Schutzbehauptungen des Angeklagten passten genau in das pädophile Gedankengut. Obschon es nicht zum eigentlichen Geschlechtsverkehr mit dem Kind gekommen sei, sah der Oberstaatsanwalt keinen Anlass, die Taten als "minderschweren Fall" zu werten, und er beantragte die dreieinhalbjährige Haftstrafe.
Jetzt erst könne ihre Mandantin aufatmen und mit dem ganzen Geschehen in ihrer Kindheit abschließen, betonte die Nebenklagevertreterin, Rechtsanwältin Angelika Vöth. Sie stimmte dem Antrag des Oberstaatsanwalts zu. "Der Angeklagte soll merken, dass solche Übergriffe Konsequenzen haben, auch wenn sie lange zurückliegen", sagte die Anwältin.




















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