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Live-Ticker vom Richter zur Aufgabe verurteilt

Koblenz - Ein Live-Ticker vom Auftakt eines Strafprozesses? „Damit hören Sie sofort auf!“, verlangt der Vorsitzende Richter Ralf Bock vom Redakteur unserer Zeitung beim Mordprozess gegen den Hells Angel von Anhausen. Das steht dem Richter zu - aber generell gibt es kein Verbot, live in Texten aus dem Gericht zu berichten. Bislang haben sich Juristen nur kaum mit der Frage befasst.

Saal 128 im Landgericht Koblenz ist gut gefüllt. Zuhörer und Journalisten drängeln sich auf den Plätzen. Der Oberstaatsanwalt ist gerade dabei, die Anklage im Mordprozess zu verlesen. Plötzlich unterbricht ihn der Vorsitzende Richter Ralf Bock: „Mir wurde gerade mitgeteilt, dass jemand aus diesem Gerichtssaal live über einen Ticker ins Internet berichtet. Wer ist das?“ Als sich unser Redakteur Lars Wienand zu erkennen gibt, macht Richter Bock deutlich, dass damit Schluss zu sein hat. Das Gericht zieht sich dann kurz zu einer Beratung zurück, kehrt zurück und setzt die Verhandlung fort.

Klar geregelt ist im Gerichtsverfassungsgesetz: „Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht [...] ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.“ 

Das Gesetz erwähnt nur Ton- und Filmaufnahmen, nicht aber Textveröffentlichungen im Internet – genau das war der Live-Ticker unseres Redakteurs. Er berichtete über den Andrang im Gerichtsgebäude, über Hintergründe des Prozesses und über die Anklage. Jeder der wollte, konnte seine Einträge im Netz verfolgen.
Der Berliner Anwalt Henning Krieg befasst sich seit langem mit Live-Berichterstattung über Prozesse. Er sagt im Interview mit unserer Zeitung: „Das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet das Tickern im Internet aus dem Gerichtssaal nicht. Aber jeder Richter kann ein solches Verbot vor dem Prozess erlassen.“ Befürchtet werde insbesondere, dass Zeugen die noch nicht im Prozess ausgesagt haben, die Internetberichte lesen und später ihre Aussagen abstimmen. Die Gefahr bestand allerdings beim Prozessauftakt nicht: Es waren keine Zeugen geladen.

Welche Gefahr Richter Bock als Begründung für seine "sitzungspolizeiliche Verfügung" - so die Bezeichnung - sieht, lässt sich derzeit nicht klären. Der Sprecher des Landgerichts teilte unserer Zeitung mit: „Ein Richter kann in einem laufenden Strafprozess außerhalb des Verfahrens naturgemäß nicht zu getroffenen Entscheidungen Stellung nehmen.“ (haw)

 

Update: Der Fall wird jetzt auch auf anderen Seiten behandelt:

Meedia: Richter stoppt Live-Ticker im Prozess

Henning Krieg in seinem Blog kriegs-recht.de: Koblenzer Landgericht verbietet Liveberichterstattung über Mordprozess im Internet

Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem lawblog.de: Aus diesem Gerichtssaal

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