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Missbrauchsprozess: Ministerium hält OLG-Entscheidung für realitätsfern

Mainz/Koblenz - Scharf kritisiert hat das Bildungsministerium in Mainz den Freispruch des Lehrers aus dem Kreis Neuwied. Dieser war wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin angeklagt. Dass das OLG hier kein dauerhaftes Obhutsverhältnis sieht, "werde der schulischen Realität nicht gerecht", so das Ministerium.

Das Ministerium hält die OLG-Entscheidung für realitätsfern.

Der Hauptschullehrer aus dem Kreis Neuwied hatte Sex mit einer 14-jährigen Schülerin - trotzdem sprach ihn das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen frei. Yvonne Globert, Sprecherin des Bildungsministeriums, gegenüber unserer Zeitung: "Die OLG-Entscheidung wird der schulischen Realität nicht hinreichend gerecht."

Der Lehrer hatte 22 sexuelle Kontakte mit der 14-Jährigen. Er traf sich mit ihr allein fünfmal während der Unterrichtszeit im Putzraum der Schule. Das Amtsgericht Neuwied und das Landgericht Koblenz verurteilten den Mann zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Das OLG hob das Urteil auf. Der Lehrer ist derzeit suspendiert.

Überraschung angesichts der Urteile

"Das Ministerium ist von der Entscheidung des OLG angesichts der Urteile der ersten und zweiten Instanz sehr überrascht", so die Sprecherin. Die Entscheidung unterscheide beim Obhutsverhältnis danach, ob ein Lehrer dauernd oder nur vorübergehend in einer Klasse tätig ist. Dies sei realitätsfern.

Im Gegensatz zu Amtsgericht und Landgericht entschied das OLG, dass sich der Lehrer nicht strafbar gemacht hat. Begründung: Zwischen ihm und der Schülerin bestand kein dauerhaftes Obhutsverhältnis.

Er war nicht ihr Fach- oder Klassenlehrer, hatte nur dreimal Vertretung in ihrer Klasse. Das Ministerium will sich jetzt mit anderen Bundesländern beraten und möglicherweise das Schulrecht ändern. Dadurch soll der Schutz von Schülern verbessert werden.

Justizminister Jochen Hartloff (SPD) lässt mitteilen, dass er Gerichtsentscheidungen nicht kommentiert und die gesetzlichen Bestimmungen für ausreichend hält.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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Leserkommentare (5)

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von Nonkonformist001 vom 12.01 - 13:12 Uhr
[QUOTE=eifler;46262]Toller Justizminister - hat keine eigene Meinung. Klar wenn man eine eigene Meinung hat und diese Kundtut besteht die Gefahr das ...
2
von Roscommon vom 12.01 - 15:07 Uhr
Ich bin sauer. Ein Richter der diesen Kinderschänder freispricht. Ich wußte ja das Justitia blind ist, aber soooooo blind?? Roscommon
3
von Richter vom 13.01 - 10:17 Uhr
Alle, die sich aufregen - die Ministerin eingeschlossen - sollten zur Kenntnis nehmen, dass - die Berichterstattung über dieses Verfahren eher ...

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