Kommentar: Das Urheberrecht gilt natürlich auch im Kindergarten
Von Claus Ambrosius
Es klingt ja so furchtbar und herzlos: Jetzt sollen schon die Kleinsten zur Kasse gebeten werden, wenn sie im Kindergarten gemeinschaftlich singen. So oder so ähnlich wird seit Monaten immer wieder getitelt, wenn Politiker und/oder Journalisten nicht richtig hinsehen.
Natürlich herrschen in jedem Kindergarten zunächst Ärger und Verwirrung, wenn erstmals ein Brief der Gema auf dem Tisch liegt und man für das Kopieren von Noten Geld bezahlen soll. Aber mal ganz langsam: Natürlich muss Geld fließen, wo immer ein aktuelles Werk (der Schutz dauert hier 25 Jahre) für Eltern, Lehrer oder Kinder kopiert wird. Das ist der normale Weg: Ich will gemeinsam singen, also werden Liederbücher angeschafft. Und zwar genau so viele, wie gebraucht werden.
Wer diese Kosten umgehen will, hat zwei Möglichkeiten: Er kann Noten von anno dunnemals in Uralt-Editionen kopieren, die nicht mehr rechtlich geschützt sind. Oder: Er macht sich strafbar. Es geht um nicht weniger als das Urheberrecht, und auf ihm beruhen hierzulande ganze Industriebranchen und der Lebensunterhalt von Autoren, Komponisten, Verlagsmitarbeitern und so fort.
Nicht erst seit der beinahe allumfassenden Verbreitung des Internets ist es anscheinend selbstverständlich geworden, eine „Umsonstkultur“ zu propagieren: Viele Internetbenutzer halten es für ihr digitales Geburtsrecht, auf alle Inhalte dieser Welt kostenfrei zurückgreifen zu dürfen. Aber mit dieser Einstellung stehen viele Berufsgruppen schnell vor dem Aus.
Wie das bei leicht zu kopierenden Medien aussieht, die vor allem von Jugendlichen mit leichtem Sinn vervielfältigt werden, konnte man beim Niedergang der Tonträger-Industrie verfolgen. Wie trotzdem weiterhin auf breiter Basis mit dem Komponieren und Spielen von Musik Geld verdient werden kann, ist ein vielfach noch ungelöstes Problem: Nicht jeder Musiker kann auf Live-Tournee gehen und Hallen füllen.
Und schon gar nicht jeder Liedkomponist und Texteschreiber: Sie sind darauf angewiesen, dass ihre Werke so vervielfältigt und verkauft werden, dass Einnahmen aus diesen Verkäufen bei ihnen landen. Die großen Verwertungsgesellschaften haben längst Rahmenverträge mit großen Institutionen wie den Kirchen und den Ländern als Schulträger abgeschlossen, die ein leicht praktikables Kopieren von Noten ermöglicht: Genau das muss auch in Bezug auf Kindergärten erfolgen. Es mag unbequem sein, aber mit Abzocke hat das nun überhaupt nichts zu tun.




















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