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Koblenzer Terror-Prozess: Urteil nach 60 Tagen

Koblenz - Im Koblenzer Al-Kaida-Prozess wird nach 60 Verhandlungstagen das Urteil erwartet. Dabei könnte die Ausgangslage für die beiden Terror- Verdächtigen kaum unterschiedlicher sein: Dem einen Angeklagten droht eine langjährige Haftstrafe, der andere hofft auf Freispruch.    

Angeklagt sind zwei 32 Jahre alte Männer, die zwischen 2004 und 2008 dem internationalen Terrornetzwerk Al-Kaida bei seiner tödlichen Mission geholfen haben sollen. Experten haben die Verhandlung genau verfolgt, weil sie Einblicke in die Machenschaften von Hintermännern gewährte. Während dem geständigen Ömer Ö. mehrere Jahre Gefängnis drohen, hofft Sermet I. auf einen Freispruch des Staatsschutzsenats.

Seit September 2009 stehen die Männer türkischer Abstammung, die beide lange im baden-württembergischen Sindelfingen gelebt haben und nun seit mehr als eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzen, vor Gericht. An rund 60 Prozesstagen sind mehr als 100 Zeugen und Gutachter unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen gehört worden.

Die Bundesanwaltschaft ist danach überzeugt: Ö. hat Al-Kaida in zwei Fällen mit Geld und Kampfgerät unterstützt und war zeitweilig sogar Mitglied in dem Terrornetzwerk. Die Forderung lautet auf sechs Jahre Haft. Die Verteidigung plädierte auf maximal viereinhalb Jahre, nachdem Ö. im April überraschend ein Teilgeständnis abgelegt hatte.

Der 32-Jährige gab nicht nur zu, für tausende Euro Ferngläser, Nachtsichtgeräte oder auch Entfernungsmesser gekauft zu haben. Er will auch selbst zwei Terror-Camps besucht haben. Und er räumte ein, den mutmaßlichen Al-Kaida-Terroristen Bekkay Harrach, der in einem Video mit Anschlägen in Deutschland drohte, angeworben und in die afghanisch-pakistanische Grenzregion eingeschleust zu haben.

Auch zu den verurteilten Islamisten der Sauerland-Gruppe will er Kontakt gehabt haben. Aber die Glaubwürdigkeit des Angeklagten Ö. hat gelitten: Sein Geständnis, an einem Taliban-Angriff auf afghanische Soldaten beteiligt gewesen zu sein, widerrief er später. Ö. gibt sich geläutert. Das Thema "Dschihad" (Heiliger Krieg) habe sich für ihn erledigt: "Ich will irgendwann mal eines normalen Todes sterben."

Der Mitangeklagte I. bestreitet derweil alle Vorwürfe. Für ihn hat die Bundesanwaltschaft zwei Jahre und neun Monate Haft beantragt, weil er in drei Fällen für die Terroristen militärisches Gerät wie Entfernungsmesser beschafft haben soll. Die Verteidigung forderte hingegen Freispruch und den Haftbefehl aufzuheben, denn sie stellt die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen Yannick N. infrage.

Dabei handelt es sich um den Stiefsohn des in einem ersten Koblenzer Al-Kaida-Prozess im Sommer 2009 zu acht Jahren Haft verurteilten Terrorhelfers Aleem N. aus dem pfälzischen Germersheim. Der Vorwurf der Anwälte: Der Stiefsohn habe sich zu oft in seinen Aussagen widersprochen. Zudem hege er großen Hass auf seinen Stiefvater, in dessen Auftrag Ö. und I. gehandelt haben sollen, und sei damit als Zeuge "hochproblematisch".

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