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Sex mit 14-jähriger Schülerin: Oberlandesgericht spricht Lehrer frei

Neuwied/Koblenz - Ein Lehrer, der mit einer 14-jährigen Schülerin mehrfach Geschlechtsverkehr hatte, ist vom Oberlandesgericht Koblenz vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen freigesprochen worden. Begründung: Weil er "nur" Vertretungslehrer bei ihr war, habe es kein Obhutsverhältnis gegeben. In den Vorinstanzen war der 37-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Das Verhältnis des Lehrers mit der 14-Jährigen hat ein langes juristisches Nachspiel.
dpa

22-mal war es zu sexuellen Handlungen zwischen der damals 14 Jahre Schülerin einer Schule im nördlichen Kreis Neuwied und dem Klassenlehrer ihrer Parallelklasse gekommen. Unter anderem im Putzraum und in einem Klassenzimmer hatte der Lehrer mit dem Mädchen Sex. Der Kontakt war entstanden, weil das Mädchen an einer von dem Lehrer angebotenen Tanz-AG teilgenommen und einige Male Vertretungsunterricht bei ihm hatte. Er hatte ihr eingeschärft, dass niemand von der Beziehung wissen dürfe. Das Mädchen war nach der Beziehung in psychologischer Behandlung, ihre Therapeutin diagnostizierte „eine posttraumatische Störung“.

Erst nach langem Leugnen hatte der verheiratete Lehrer für katholische Religion, Mathematik und Englisch die Taten eingeräumt. Das Neuwieder Amtsgericht verurteilte ihn im vergangenen Jahr zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Nach seiner Berufung hatte das Landgericht Koblenz das Urteil bestätigt. Doch der Lehrer war auch in die Revision gegangen - und das Oberlandesgericht hat den 37-Jährigen nun freigesprochen.

Entscheidender Punkt war für das Gericht, dass es kein Obhutsverhältnis gegeben habe: Bei Lehrern, die im Vertretungsunterricht eingesetzt werden oder eine AG leiten, bestehe ein solches Verhältnis nicht, da mit diesen Einsätzen keine „weitergehenden Erziehungs- und Betreuungsziele“ verbunden seien. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich mit der Begründung das Verfahren auch eingestellt, aber nach öffentlichem Druck und auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft wieder aufnehmen müssen. Unsere Zeitung hatte ganzseitig über den Fall berichtet.

Das OLG hat den Fall nicht zurückverwiesen, sondern selbst entschieden, weil auszuschließen sei, dass in einer erneuten Hauptverhandlung eine strafrechtlich relevante Schuld des Angeklagten festgestellt werden könne.

Die „Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V.“ sieht in der Entscheidung einen Dammbruch: Der Schutz von Heranwachsenden vor Pädagogen werde dadurch sichtlich geschwächt.

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Leserkommentare (97)

1
von Holzschnitt vom 10.01 - 17:57 Uhr
Sex zwischen einem Erwachsenen und einer 14-jährigen ist bei Einvernehmlichkeit in Deutschland nicht strafbar. Ausnahme ist der Sex mit ...
2
von Nonkonformist001 vom 10.01 - 19:31 Uhr
Na Meister Holzschnitt, ist Ihre Aussage so zu verstehen, dass Sie auch Sie auch einvernehmlichen Sex mit "Schutzbefohlenen und sonstigen ...
3
von Holzschnitt vom 10.01 - 21:43 Uhr
Nein! Lehrer, Vormünder, Priester und Trainer gehören bestraft, egal ob der Sex einvernehmlich war oder nicht! Das ist ja auch Gesetzeslage.

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