Koblenzer OLG: Gasversorger muss Preiserhöhung gut begründen
Drohen Gasversorgern jetzt hohe Rückzahlungen?
Sollten dem OLG-Urteil andere Gerichte folgen und viele Kunden klagen, könnten Gasversorgern mit alten Sonderverträgen und unwirksamen Preisänderungsklauseln hohe Zahlungen drohen. Oliver Mogwitz: „Für einen Mandanten aus Montabaur, der Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung eingelegt hat, beträgt die geforderte Rückzahlung mit Bezug auf den Zeitpunkt des Widerspruchs 1500 Euro, in Bezug auf den Gaspreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 1999 4500 Euro."
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