Koblenzer OLG: Gasversorger muss Preiserhöhung gut begründen
Koblenz - Wegweisendes Urteil: Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat sämtliche Preiserhöhungen der „Gasversorgung Westerwald" gegenüber einem Kunden mit Sondervertrag für unwirksam erklärt.
Von unserem Redakteur Mirko Kaiser
Das Gericht erklärt die Preisänderungsklausel, die eine Erhöhung des Gaspreises mit dem alleinigen Verweis auf erhöhte Gasbezugskosten für den Versorger ermöglicht, als ungültig. Das OLG hat eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Wir fragen: Was bedeutet das Gasversorger-Urteil in Euro und Cent?
Was ist besonders am Urteil?
Bisher galten bei vielen Gerichten die Preiserhöhungen der Versorger allein durch die Zahlung des Kunden als akzeptiert. Erst ab dem schriftlichen Widerspruch gegen eine Preiserhöhung hatte der Kunde im Falle eines Sieges vor Gericht die Chance auf Rückerstattung. Das OLG Koblenz entschied nun, dass bei einer ungültigen – weil unzureichend begründeten – Preisänderungsklausel im Sondervertrag der Gaspreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zählt und nicht der, den der Kunde bis zum Widerspruch gezahlt hat. Im aktuellen Fall ist das der Gaspreis aus dem Jahr 1995.
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf Verbraucher?
Der Koblenzer Rechtsanwalt Oliver Mogwitz rät Kunden mit alten Sonderverträgen und Preisänderungsklauseln vor Gericht auf Rückforderung zu klagen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Mogwitz: „Wer bis 31. Dezember dieses Jahres Klage einreicht, hat gute Chancen, die Differenz zwischen dem aktuellen Gaspreis und dem Preis bei Vertragsabschluss für die vergangenen drei Jahre zu erstreiten."
Woher weiß der Kunde, ob er einen Sondervertrag hat?
Bei Sonderverträgen räumt der Gasversorger Verbrauchern einen Preisnachlass für einen größeren Mengenbezug ein. Mogwitz: „Als Faustregel gilt: Alles, was schriftlich vereinbart ist, ist ein Sondervertrag." Der Anwalt schätzt, dass 50 bis 70 Prozent aller Gaskunden in Rheinland-Pfalz Sonderverträge haben. Für die Unterscheidung zwischen Grundversorgung und Sondervertrag fehlt eine klare Gesetzesvorgabe.
Gibt es auch gültige Preisänderungsklauseln?
Ja. Spätestens seit dem BGH-Urteil vom Juli dieses Jahres (Az: VIII ZR 246/08) kündigen viele Gasversorger bundesweit Sonderverträge mit strittigen Preisänderungsklauseln. Die Preisänderungsklauseln in den neuen Verträgen beziehen die „Grundversorgungsordnung Gas" mit ein und rechtfertigen eine Erhöhung nicht allein mit dem Hinweis auf erhöhte Gasbezugspreise für den Versorger.



















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