Interview mit Julia Klöckner (CDU): Auszug aus der Community?
Koblenz - Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat den ersten Streich gegen Facebook getan, folgen ihr die anderen Social Media-Aktivisten aus den Reihen der CDU nach und überdenken ihren e-Eifer? Die RZ fragte Julia Klöckner, politischer Twitter- und Facebook-Fan der ersten Stunde: Werden Sie ihren eigenen Account bei Facebook ebenfalls löschen, wenn Ilse Aigner ernst macht?
1. Werden Sie Ihren eigenen Account bei Facebook ebenfalls löschen, wenn Ilse Aigner ernst macht?
Häufig und gerne nutze ich das Internet – bin bei Twitter, MeinVZ, wer-kennt-wen und Facebook angemeldet. Zugleich bin ich aber eine kritische Nutzerin. Die Datenschutzbedingungen bei Facebook sind problematisch. Das hat die Stiftung Warentest aufgezeigt. Das Ziel der Bundesministerin und meines ist es nicht, uns aus dem Internet zurückzuziehen. Wir wollen aber, dass Verbraucher ihr gutes Recht bekommen. Und als Verbraucherin bin ich nun auf die Reaktion von Facebook-Chef, Herrn Zuckerberg, gespannt – daran orientiert sich meine Entscheidung.
2. Was ist mit den Accounts bei den zahlreichen deutschen Netzwerken (mein-VZ, wkw, xing)? Wird das Verbraucherschutzministerium (in Person von Ilse Aigner) denen ebenfalls mit Austritten drohen, um sie zu mehr Datenschutz zu bewegen?
Diese Netzwerke können eine Bereicherung sein. Jeder soll die Freiheit haben, sich artikulieren und darstellen zu können, selbstbestimmt. Die Selbstbestimmung wird aber ignoriert, wenn ohne unsere Zustimmung ganz persönlichen Daten plötzlich weitergegeben werden. Facebook hat im Vergleich zu den anderen Netzwerken eine besondere Stellung, es ist das größte der Welt und will nun seine Datenschutzregeln erneut zulasten der 400 Millionen Nutzer ändern. Namen, Profilbilder, Alter, Geschlecht und Nutzerkennung sollen automatisch, weitergegeben werden. Firmen können diese dann geschäftlich ohne unsere vorherige Kenntnisse nutzen. Auch die Daten von Freunden, also unbeteiligten Dritten. Finden Sie das richtig? Die anderen Netzwerke sind da übrigens verbraucherfreundlicher.
3. Facebook wie Google ist ein amerikanisches Unternehmen. Welche Möglichkeiten hat der Gesetzgeber überhaupt, Maßnahmen gegen diese Firmen zu ergreifen?
Zur Anwendung kommt in Deutschland das Telemediengesetz. Demnach darf ein Diensteanbieter wie Facebook personenbezogene Daten nur erheben und verwenden, soweit der Nutzer eingewilligt hat. Und die AGBs rückwirkend zu ändern, ist nicht in Ordnung. Trotz seines Firmensitzes in den USA muss sich Facebook auch an deutsches Recht halten, da sich das Unternehmen mit seinem Angebot gezielt an unseren Markt wendet, 7 Mio. sind in Deutschland angemeldet. Wenn Facebook rechtswidrig Daten verwendet, können konkurrierende Anbieter klagen. Denn durch Rechtsverstöße kann sich Facebook Wettbewerbsvorteile verschaffen, z.B. durch illegale Lizenz- oder Werbeeinnahmen. Außerdem besteht die Möglichkeit von Abmahnungen durch Verbraucherverbände. So hat beispielsweise die Verbraucherzentrale Google und Facebook erfolgreich abgemahnt.




















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