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Interview: Wieso Landesdatenschützer Wagner der Facebook-Kompromiss gefällt

Rheinland-Pfalz - Er hatte regelmäßig gemahnt, Behörden sollten sich keine Facebook-Auftritte einrichten. Wieso der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte dennoch jetzt nicht von einer Niederlage spricht - Edgar Wagner im Interview:

Jurist Edgar Wagner ist seit 2007 Landesbeauftragter für den Datenschutz. 
Der Auftritt kommt pünktlich zum Amtswechsel – gibt es einen Kurswechsel in der Landesregierung? 
Frau Dreyer hat Facebook bereits selbst genutzt, vielleicht spielt das irgendwo eine kleine Rolle. Aber sie ist in unseren Augen in Datenschutzfragen sehr sensibilisiert. Und der Facebook-Auftritt der Landesregierung zum Zeitpunkt des Stabwechsels hat wohl vor allem mit dem Anlass selbst zu tun. Ein solches Ereignis ist ja nicht alltäglich. Und mit der Facebookseite kann die Staatskanzlei dazu bei diesem Ereignis unmittelbar und direkt Informationen und Bilder bereitstellen. 

Sie hatten immer wieder öffentliche Stellen gemahnt, keine Fanseiten einzurichten. "Rheinland-Pfalz – wir machen's einfach"? Ist es jetzt für Sie eine gefühlte Niederlage?
Es gibt eine unklare Rechtslage bei der Verarbeitung der Nutzerdaten, aber dem wird mit der gefundenen Lösung Rechnung getragen. Eine Niederlage ist es deshalb nicht. Wir können eine wildwuchshafte Entwicklung in eine Bahn lenken. Es wird eben nicht einfach gemacht, sondern auf ein tolerables Maß beschränkt. 

Sie sagen, dass es keine Niederlage ist: Wie haben Sie denn Einfluss nehmen können?
Wir haben einen Katalog mit Kriterien entwickelt, bei deren Einhaltung von uns eine Seite toleriert werden kann. Dazu gehört etwa, dass Facebook in den Kernbereichen der Verwaltung nicht zum Einsatz kommen kann, sondern nur zum Verbreiten von Informationen. Fanseiten sollen primär zum Überleiten auf eigene Angebote dienen. Weil ein Betreiber bestimmte Funktionen nicht ausschalten kann, gilt außerdem ein Rückkanalverbot. Außerdem machen wir es zur Auflage, nicht nur Facebook, sondern auch Alternativangebote zu bestücken. Außerdem muss eine Erforderlichkeitsprüfung vorgeschaltet sein, bei der sich aus der Aufgabenstellung ergibt, dass die Vorteile überwiegen. Die Seite muss ein Impressum haben und sehr deutlich über Datenschutz aufklären. Hinweise sind so verankert, dass der Nutzer, der die Seite nutzt, es informiert tut. 

Und dieser Katalog mit Kriterien lässt sich dann ja auch auf andere öffentliche Stellen übertragen?
Wir sind in der Abstimmung des Leitfadens und werden ihn dann verbreiten. Bei einigen Verwaltungen wird dann die Erforderlichkeitsprüfung auch zu einem anderen Ergebnis kommen als bei der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung. Und wir diskutieren das Papier auch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Nachdem wir eine Umfrage im Land zur Facebooknutzung durch öffentliche Stellen gemacht und auf die Problematik deutlich hingewiesen hatten, gab es ein Innehalten und Behörden, die ihren Auftritt aufgegeben haben. Jetzt können wir erreichen, dass Auftritte kontrolliert angelegt werden statt wild wuchernd. 

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