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Hochmoselübergang: Berlin droht mit Regressforderungen

Rheinland-Pfalz - Streitpunkt Hochmoselübergang: Die schwarz-gelbe Bundesregierung setzt Rot-Grün in Rheinland-Pfalz weiter unter Druck. Während die künftigen Koalitionäre fieberhaft über den Bau oder das Aus des 330 Millionen Euro teueren Projekts beraten, droht das Bundesverkehrsministerium erneut Regresszahlungen an.

Illustration des Hochmoselübergangs
Der Hochmoselübergang bei Zeltingen-Rachtig ist lange geplant, spaltet jedoch nach wie vor die Menschen im Land.
dpa

Verkehrsministerium in Berlin droht

„Sollte die neue Landesregierung Projekte stoppen wollen, wird der Bund Konsequenzen ziehen“, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage unserer Zeitung. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte jüngst millionenschwere Schadenersatzforderungen ins Spiel gebracht. „Ich halte es für vollkommen unverantwortlich, den Hochmoselübergang zu stoppen“, erklärte er. Wie viel Geld der Bund fordern wird, sagt er aber bis heute nicht.

Bund hat das Land in der Hand

Nach Überzeugung des Trierer Verwaltungsrechtlers Reinhard Hendler kann der Bund (als Bauherr) das Land (als Auftragsverwalterin) sogar zwingen, die Brücke zu bauen. Die B 50 neu fällt unter das Fernstraßenrecht. „Das bedeutet, dass der Bund – ebenso wie im Bereich des Atomrechts – den Ländern Weisungen erteilen kann“, so der Professor. Hendler weiter: „Der Bund ist grundsätzlich befugt, den Weiterbau des Hochmoselübergangs anzuordnen.“

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium bestätigt dieses Weisungsrecht des Bundes. Und auch Regressforderungen sind nach Ansicht Hendlers rechtlich abgesichert. Wird ein jahrelang geplantes und von der Verwaltungsgerichtsbarkeit abgesegnetes Bauprojekt abgebrochen, widerspricht das den Kriterien einer „ordnungsgemäßen Verwaltung“, erläutert der Rechtsprofessor.

Greift Berlin in den Streit ein?

Politische Beobachter bezweifeln, dass die Bundesregierung den rot-grünen Streit im Land entschärft, indem sie die heikle Entscheidung selbst fällt. In Berlin heißt es zu der Variante, den Bau der Moselbrücke per Weisung durchzudrücken, auch nur: „Das ist eine hypothetische Frage.“

An der Mosel haben unterdessen am Ostermontag 80 Winzer von 40 Weingut mit einem "Flasch-Mob" (mit Weinflaschen) an die Landesregierung appelliert, den Hochmoselübergang nicht zu bauen. Sie begründen dies mit dem zu geringen Nutzen und den zu erwarteten Schäden des Bauprojekts.

Von unserem Redakteur Dietmar Brück

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