Gutachter bestätigt: Pflegemutter kann Anna sehr wohl getötet haben
Bad Honnef/Bonn - Der Prozess im Fall Anna geht zu Ende. Am nächsten Donnerstag wird das Urteil gefällt. Zunächst aber erlebte die Verteidigung noch eine kräftige Bauchlandung.
Wer hat die neunjährige Anna nun im Juli 2010 so lange in der Badewanne unter Wasser gedrückt, bis sie schließlich bewusstlos wurde und starb? Diese Frage versucht das Bonner Schwurgericht seit fast einem Jahr zu klären. Am Donnerstag hat das Gericht die Beweisaufnahme abgeschlossen; am kommenden Donnerstag verkündet die Kammer das mit Spannung erwartete Urteil.
Glaubt man dem ausführlichen Geständnis des angeklagten Pflegevaters, dann hat seine Frau die Tat begangen. Sie hat zu dem Vorwurf bislang beharrlich geschwiegen. Erst vor wenigen Tagen, auf der Zielgeraden des Prozesses, hatte sich die Angeklagte mit einem Brief an Ersatzrichterin Klatte gewandt und ihren Mann der Tat beschuldigt.
Für den Verteidiger der Frau, Carsten Rubarth, ist der Fall klar: Diese Einlassung muss das Gericht genauso werten wie die mündliche Aussage des Mannes. Für ihn kommt nur eine Schlussfolgerung infrage: Die Zweifel an der Schuld seiner Mandantin sind so groß, dass nur eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener in Betracht kommt.
Schließlich hatte die Pflegemutter per Brief zugegeben, das Kind gefesselt und mit ihrem Mann zusammen in die Badewanne getragen zu haben. Nur was dann im Badezimmer geschah: Dazu gibt es zwei unterschiedliche Versionen: die des Mannes und die der Frau.
Wie glaubhaft der Brief der ansonsten schweigenden Angeklagten zu bewerten ist und was von den Aussagen des Ehemannes vor Gericht zu halten ist, das hat die Kammer unter Vorsitz von Josef Janßen nun zu bewerten.
Bevor am späten Mittag die abschließenden Plädoyers gehalten wurden, wurden die zahlreichen Zuschauer noch Zeugen eines juristischen Schaulaufens. Die Anwälte der Pflegemutter versuchten zu beweisen, dass ihre Mandantin zum Tatzeitpunkt körperlich gar nicht in der Lage gewesen sei, die Tat zu begehen. Ein Bauchdeckenbruch und damit verbundene Schmerzen hätten ihr ein Unterwasserdrücken des Mädchens unmöglich gemacht, behauptete Anwalt Christian Breuer. Allerdings: Mit seinem Beweisantrag erlebte er eine kräftige Bauchlandung.
Professor Dr. Gerhard Kernbach-Wighton von der Bonner Rechtsmedizin sagte: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei der Angeklagten Bewegungseinschränkungen zum Tatzeitpunkt vorgelegen haben sollen.“ Das bestätigten auch zwei Ärzte der Justizvollzugsanstalt.




















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