Gerichtsurteil: Zeugen Jehovas müssen auch in Rheinland-Pfalz als Kirche anerkannt werden
Mainz - Die Zeugen Jehovas werden in Rheinland-Pfalz rechtlich mit den großen Kirchen gleichgestellt. Dies entschied am heutigen Donnerstag das Mainzer Verwaltungsgericht .
Bisher hatte das Land der umstrittenen Glaubensgemeinschaft diesen Status verweigert - und stand damit zunehmend auf verlorenem Posten.
Seit das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2000 zugunsten der Religionsgemeinschaft entschied, haben sich die Zeugen Jehovas in zwölf Bundesländern eine Anerkennung als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" erkämpft.
Mit dieser Anerkennung müssen die Zeugen Jehovas weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen. Außerdem können sie eine Kirchensteuer erheben und dürfen - wie die evangelische und katholische Kirche - in Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sitzen.
Land weifelt an der Rechtstreue
Rheinland-Pfalz verweigerte die Anerkennung der Zeugen Jehovas mit Hinweis auf Zweifel an der Rechtstreue der Religionsgemeinschaft. Der Prozessbevollmächtigte des Landes sagte bei der Verhandlung, Menschen würden daran gehindert, aus der Gemeinschaft auszusteigen. Er forderte, Aussteiger als Zeugen zu vernehmen. Die umstrittene Religionsgemeinschaft diene außerdem nicht dem Gemeinwohl, anders als die evangelische und die katholische Kirche. Die Verwaltungsrichter sahen jedoch keine tragfähigen Gründe dafür.
Zeugen Jehovas: Gefälschte Schreiben brachten Glaubensgemeinschaft in Misskredit
Die Zeugen Jehovas hatten argumentiert, dass Zweifel an ihrer Rechtstreue auf gefälschten Schreiben beruhten. Zudem reklamierten sie, dass Rheinland-Pfalz an die Entscheidung des Landes Berlin gebunden sei, das den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts 2006 nach langjährigem Rechtsstreit anerkannt hatte. Fundamentale Verfassungsprinzipien würden von der Gemeinschaft beachtet und eingehalten, begründete dort das Gericht seine Entscheidung.
In Baden-Württemberg ist derzeit ebenfalls ein Rechtsstreit um die Anerkennung der Zeugen Jehovas anhängig. Auch Bremen hat diese bislang verweigert; dagegen legte die Glaubensgemeinschaft Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. In Nordrhein-Westfalen habe die Landesregierung noch nicht über den Antrag entschieden, sagte ein Sprecher der Zeugen Jehovas.




















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