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Fall Anna: Pflegemutter soll lebenslang in Haft

Bonn/Bad Honnef. Lebenslange Haft für Annas Pflegemutter, neun Jahre für deren Ehemann – das ist das Strafmaß, das Oberstaatsanwalt Robin Faßbender im Bonner Prozess um den gewaltsamen Tod des neunjährigen Pflegekindes Anna aus Bad Honnef gefordert hat. Außerdem soll das Gericht die besondere Schwere der Schuld von Petra W. feststellen, sagte er. Das würde bedeuten, dass eine Entlassung nach 15 Jahren Haft so gut wie ausgeschlossen wäre.

Die Pflegeeltern der Neunjährigen wurden noch in der nach zum Freitag von der Polizei vernommen.

 

Von Herzen gern hätten wohl viele der rund 30 Zuhörer im Saal des Bonner Landgerichts Faßbender Applaus gespendet – doch solche und andere Kommentare aus dem Auditorium sind streng verboten. Nicht wenige verfolgen das Verfahren mit bislang über 30 Prozesstagen von Beginn an. Erst am Ende eines über dreistündigen Plädoyers lässt der Oberstaatsanwalt das Wort fallen, das Petra W. lebenslang hinter Gitter bringen soll: Mord. Die 52-Jährige habe Anna ermordet, indem sie sie etwa drei Minuten in der Badewanne unter Wasser tauchte. Faßbender sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erwiesen an.

 

Äußerlich ohne Regung nahm die angeklagte Pflegemutter die Rede des Oberstaatsanwalts und die Forderung nach lebenslanger Haft auf, während ihr Mann Ralf W. – beide tragen nach wie vor ihre Eheringe am Finger – nervös mit den Augen kneift, als Faßbender den Ablauf der brutalen Tat schildert. Ein „perfides Geflecht aus Lügen und Intrigen“ ziehe sich wie ein roter Faden durch das Leben der Angeklagten, unterstrich der Vertreter der Anklage. Ihren gleichaltrigen Mann Ralf, den ein Gutachter als „Butler mit Ehering“ bezeichnete, stufte er lediglich als eine Art Mitläufer ein.

 

Perfide an Petra W. sei etwa, wie sie Anna Briefe ans Jugendamt diktierte. Stetes Ziel der 52-Jährigen: „Die Angeklagte wollte Anna behalten“, sagt der Oberstaatsanwalt. Die Neunjährige sei die Tochter gewesen, die sich die Mutter eines Sohnes immer gewünscht habe.

 

Bereits rund ein Jahr vor dem gewaltsamen Tod Annas in der Badewanne hätten die Misshandlungen an der damals Achtjährigen begonnen. Mit einer „Kette von Lügen“ gelang es der gelernten Einzelhandelskauffrau, Ärzte davon zu überzeugen, eine Fülle von Attesten auszustellen. „Das waren die Freibriefe für weitere Misshandlungen.“

 

Petra W. hatte offenbar Spaß daran, das wehrlose Kind zu quälen, stellte Faßbender fest. Immer wieder soll sie innerhalb eines Jahres Anna in der Badewanne unter Wasser gedrückt haben. Zudem zwang sie das Kind, den eigenen Kot zu essen. „Dieser Umgang kann getrost als menschenverachtend bezeichnet werden“, sagte er.

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