Beschlusstext des Welterbekomitees
Das Welterbekomitee der Unesco hat auf seiner 34. Jahrestagung in der brasilianischen Hauptstadt Brasilia den folgenden Beschluss zur Mittelrheinbrücke angenommen. Wir geben eine Dokumentation der Landesregierung in einer nicht amtlichen Übersetzung wieder. Die offizielle Freigabe des Dokuments durch die Unesco erfolgt erst in einigen Wochen.
Deutsch
Entscheidung:: 34 COM 7B.87
Das Welterbekomitee,
1. Prüfte das Dokument WHC-10/34.COM/7B,
2. Erinnert an die Entscheidung 33 COM 7B.104, die bei seiner 33. Sitzung (Sevilla, 2009) getroffen wurde,
3. Bestätigt den Erhalt der vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung, der neuen Verkehrsbewertung der Brücke, des Tunnel und der Fähren, sowie der Prüfung auf visuelle Beeinträchtigung vom Vertragsstaat;
4. Stellt fest, dass
a) die Umweltverträglichkeitsprüfung eindeutig den sensiblen Charakter der Rheintallandschaft und die möglichen negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Brücke auf die Kulturlandschaft aufzeigt,
b) die Verkehrsbewertung ergibt, dass die Brücke die ökonomisch günstigste Lösung darstellt, und
c) die Prüfung auf visuelle Beeinträchtigung zeigt, dass das Tal nördlich von St. Goar und St. Goarhausen in gewisser Weise weniger bedeutend für den Aussergewöhnlichen Universellen Wert der Welterbestätte als Ganzes ist als das Gebiet direkt im Süden und daher die Brücke visuell akzeptabel wäre;
5.1. Stellt auch fest, dass der Vertragsstaat der Meinung ist, dass die Entwicklung eines „Masterplans" für die Welterbestätte als erforderlich angesehen wird, denn ‚die geplante Rheinbrücke stellt nur einen Baustein vieler in diesem Zusammenhang notwendiger Massnahmen dar';
5.2. Angesichts der intensiven Kooperation, die unternommen wurde, um den OUV zu bewahren und den bisher vorgelegten detaillierten Informationen erwartet sie eine Fortsetzung des engen Dialogs im Verlauf des nun beginnenden nationalen Planungsprozesses;
6. Ist der Meinung, dass es von essentieller Bedeutung ist, dass jede Entwicklung des Tals nicht nur den Aussergewöhnlichen Universellen Wert erhält, sondern auch zur allgemeinen umweltverträglichen Entwicklung der Welterbestätte beiträgt. Daher soll ein Masterplan zur Darlegung einer Vision für das Gebiet entwickelt werden, der auch die Umsetzung in den kommenden Jahrzehnten und somit weitere Massnahmen aufzeigt, die mit dieser neuen Brücke verbunden werden könnten;
7. Bestätigt den Erhalt des Entwurfs einer Erklärung zum Aussergewöhnlichen Universellen Wert, der von ICOMOS geprüft und dem Welterbekomitee bei seiner 35. Sitzung vorgelegt wird;
8. Fordert den Vertragsstaat auf, dem Welterbezentrum bis zum 1. Februar 2011 einen Sachstandsbericht zur Entwicklung des Masterplans zwecks Prüfung durch das Welterbekomitee bei seiner 35. Sitzung in 2011 vorzulegen.




















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