Beck zieht im OLG-Streit die Reißleine
Beck war tunlichst darauf bedacht, sich nicht erneut zu einer unüberlegten Äußerung hinreißen zu lassen. Das hatte er in den vergangenen Wochen oft genug getan, wenn er die Justiz als „nachgeordnete Behörden“ bezeichnete oder auf das Wort von der Richter-Revolte arg dünnhäutig reagierte und losschimpfte: „Wo sind wir denn? In Lateinamerika oder wo?“
Dieses Mal bewahrte Beck die Contenance. Ihm musste klar sein, wie viel von diesem Augenblick abhängen würde. Becks Ansehen als volksnaher Landesvater hat in den vergangenen Wochen tiefe Kratzer erlitten. Ein missglückter Auftritt vor der Presse hätte sich verheerend auswirken können.
Die Spannung war beinahe mit Händen zu greifen, als Ministerpräsident Beck und Justizminister Jochen Hartloff (SPD) den Stresemann-Saal in der Mainzer Staatskanzlei betraten. Der Regierungschef kam schnell zur Sache, verkündete die Einsetzung eines unabhängigen Expertengremiums. Ein erstes Raunen ging durch die Reihen, als er die Personalie Hermann Hill verkündete.
Ein früherer rheinland-pfälzischer CDU-Minister soll für die Regierung die Kohlen aus dem Feuer holen. „Geschickter Schachzug“, meinte ein Beobachter, „daran wird die CDU zu beißen haben.“ Die Justizreform wird nun unter der Ägide des Speyerer Professors erarbeitet, einem Experten für Öffentliches Recht und Verwaltungsmodernisierung. Das Ergebnis dieses Prozesses ist offen.
Letzteres war die eigentliche Botschaft der denkwürdigen Pressekonferenz in der Staatskanzlei. Beck warb zwar nach wie vor für die OLG-Fusion mit dem Standort Zweibrücken, öffnete aber die Tür für neue Ideen. „Die Vorschläge der Landesregierung werden in gleicher Weise wie alternative Vorschläge geprüft“, sagte der Regierungschef. Oder es hieß: „Wir sind offen für völlig neue Überlegungen. Warum nicht, wenn sie zum Ziel führen?“ Das große Ziel sind Einsparungen in der Justiz in einer Größenordnung von 2,7 Millionen Euro im Jahr. Die Landesregierung machte allerdings eine rote Linie deutlich: Eine Auflösung des kleineren Oberlandesgerichts Zweibrücken kommt nicht infrage. Dieser Schritt ist „aus strukturpolitischen Gründen“ tabu. Über alles andere kann man künftig reden.





















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