Aus für Sonntagsflohmärkte bestätigt: Jetzt soll Gesetz geändert werden
Rheinland-Pfalz - Floh- und Trödelmärkte darf es an Sonn- und Feiertagen nur geben, wenn sie auf einen verkaufsoffenen Sonntag gelegt werden.
Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden. Beim Land ist das Gesetz bereits fast fertig, um die Flohmärkte zu retten.
Das OVG hält in seiner Entscheidung fest, dass das Land den gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz ja einschränken kann - also angesichts geänderter Lebensgewohnheiten die strengen Regeln aufweichen kann. Mit geänderten Gesetzen könnten dann wieder mehr Flohmärkte stattfinden. Deshalb dürften ja auch traditionelle Weihnachtsmärkte an Sonntagen stattfinden, so das OVG. Vor Gericht gelandet war der Fall, weil die Stadt Koblenz einen Jahrmarkt am Sonntag, 20. Februar 2011, als Verstoß gegen Regelungen des Landesfeiertagsgesetzes abgelehnt hatte und die Veranstalterin geklagt hatte. Bereits das Verwaltungsegricht hatte der Stadt Recht gegeben, das OVG hat die Entscheidung bestätigt.
Das OVG hielt fest, dass der im Grundgesetz festgehaltene Sonn- und Feiertagsschutz durch die rheinland-pfälzischen Regeln noch enger gefasst ist. Alle "öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten", die dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen, seien verboten. Darunter fallen auch Floh- und Trödelmärkte von gewerblichen Anbietern. Das besondere Warenangebot bei den Märkten rechtfertigt für das Gericht keine Ausnahme: Auch diese Märkte seien auf Warenumsatz ausgerichtet und mit einer werktäglichen Marktveranstaltung vergleichbar.
Den Ausweg, das Gesetz zu ändern, hat Rot-Grün im Land bereits für sich entdeckt. Die Landesregierung will mit einem neuen Gesetz wieder Trödelmärkte an Sonntagen ermöglichen. Der Entwurf ist so gut wie fertig, es sollte nur noch das nun gefallene Urteil abgewartet werden, um Korrekturen zu prüfen.
Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Grüne) hatte gesagt, man habe „einen Dreh gefunden“, um unterschiedliche Marktformen zu erlauben. Danach könne es Spezialmärkte für Kunsthandwerk oder Eisenbahnliebhaber geben. Die Genehmigung dürfte leichter fallen, weil sie nicht dem Wettbewerb widerspreche, sagte Lemke.
Das Feiertagsgesetz war auch kürzlich Gegenstand einer Online-Petition, die sich gegen das Tanzverbot an Feiertagen ausgesprochen hatte. Hier hatte der Petitionsausschuss des Landtags es aber abgelehnt, das Gesetz aufzuweichen.




















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