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Anna-Prozess: Pflegemutter wegen Mordes verurteilt

Bad Honnef/Bonn - Am Ende gab es sogar Applaus für das Urteil: Das Bonner Schwurgericht hat die 52-jährige Pflegemutter Petra W. zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.

Annas Pflegemutter ist zu lebenslanger Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden.
dpa

Das Gericht befand sie schuldig, am 22. Juli 2010 das neunjährige Pflegekind Anna in der Badewanne aus niederen Beweggründen ertränkt zu haben. Den mitangeklagten Ehemann verurteilte das Gericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Freiheitsberaubung und Misshandlung einer Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Damit ist ein spektakulärer Mammutprozess zu Ende gegangen, der mehrfach unterbrochen und einmal sogar völlig neu aufgerollt werden musste.

Der letzte Tag im Bonner Landgericht gestaltet sich wie immer: Erst kommt der tapsige, leichenblasse Ehemann die Treppe hoch, lässt sich die Handschellen abnehmen und nimmt neben seinen Anwälten Platz. Kurze Zeit später fährt eine Beamtin die Pflegemutter im Rollstuhl in den Saal. Sie trägt keine Handschellen, dafür heute ihr schwarz-weißes Ringelshirt. 130 Kilogramm bringt sie aktuell auf die Waage und lässt sich so an den Tisch fahren, dass sie nicht in die Zuschauerreihen blicken muss. Heute könnte sie dort in die Augen von Anna Mutter blicken, die sich das Urteil selbst anhören möchte.

Als Vorsitzender Richter Josef Janßen den Schulspruch verkündet und sich im Zuschauerraum spürbare Erleichterung ausbreitet, verzieht Petra W. – wie immer – keine Miene. Während des gesamten Verfahrens war sie zu keiner Aussage bereit, und auch heute wechselt sie nur ab und zu ein paar Worte mit ihrem Verteidiger. Gemütsregungen: Fehlanzeige.

Richter Janßen nimmt sich viel Zeit, berichtet mehr als zwei Stunden, was mit Anna in einem Zeitraum von rund zwei Jahren geschah, wie die Pflegemutter sie systematisch der leiblichen Mutter entfremdete und Anna zu ihrer eigenen Tochter machen wollte.
Dabei fing alles so gut an, wie der Jurist einräumt. Weil Annas Mutter alkoholkrank war, brachte das Jugendamt das Königswinterer Kind zunächst in einem Siegburger Kinderheim unter, dann in der Bad Honnefer Pflegefamilie W., die Anna bereits aus einer Kurzzeitpflege kannte – und mochte.

Bis dahin war alles noch gut. Doch dann, so beschreibt es Richter Janßen ausführlich, beginnt Petra W., das Kind völlig für sich zu vereinnahmen, sorgt durch perfide Lügengeschichten dafür, dass Anna ihre eigene Mutter am Ende gar nicht mehr sieht. Sie besorgt falsche Atteste, erfindet Geschichten über Annas angebliches Trauma, über Essprobleme und eine Wasserphobie. Und immer geht es dabei um sie selbst, berichtet der Vorsitzende: Petra W. will beweisen, dass es Anna bei ihr viel besser geht als irgendwo sonst. Janßen: „Anna wird zum Objekt der Selbstbestätigung.“

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Leserkommentare (4)

1
von Brigitte vom 25.11 - 05:10 Uhr
Ich frage mich, wer einer solchen Frau ein Kind anvertraut. Haben die Jugendämter keine Menschenkenntnis? Sind die alle unfähig? Man muss die ...
2
von oponer49 vom 25.11 - 14:58 Uhr
[QUOTE=Brigitte;40508]Ich frage mich, wer einer solchen Frau ein Kind anvertraut. Haben die Jugendämter keine Menschenkenntnis? Sind die alle ...
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von Brigitte vom 25.11 - 15:26 Uhr
Es ist schrecklich, lieber Harald- ich kann Deinen Beitrag nur stützen. Ich kann immer weniger über diese Fälle lesen, weil ich mir ernsthaft ...

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