Neuwied. Auch in den Briefkästen von je zwei Familien aus Neuwied und Andernach lagen sie: die Einladungen von „Fischer Fritz und Räucherkarte“.
Und was versprach der Fischer Fritz nicht alles: „Gewinnübergabe von 1500 Euro, kostenloses Frühstücksbüffet, kostenloses Mittagessen, Fernseher – alles inklusive.“ Wie heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 661a: „Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher ...