Cochem/Forst
160 tote Schweine im "Stall des Grauens": Landwirt aus Forst wegen Tierquälerei verurteilt

Cochem/Forst - Wegen eklatanter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht Cochem einen 44 Jahre alten Landwirt aus dem Hunsrückort Forst zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem sprach das Gericht ein dreijähriges Tierhalteverbot aus. Zwischen dem 1. Januar und dem 16. Februar dieses Jahres hatte der Angeklagte in seinem Schweinemastbetrieb insgesamt 160 Tiere elendig an Hunger zugrunde gehen lassen. Auch die Rinder seines Betriebs befanden sich in einem schlechten Zustand. 60 Schweinekadaver hatte der Landwirt in einem nahe gelegenen Waldstück entsorgt. Eine massive Überforderung habe zu den verheerenden Verhältnissen geführt, sagte der geständige Angeklagte. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Cochem/Forst – Wegen eklatanter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht Cochem einen 44 Jahre alten Landwirt aus dem Hunsrückort Forst zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

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