Jüdische Friedhöfe verschwunden
VG Kirn-Land/Region. Der jüdische Friedhof in Hennweiler ist verschwunden. Nicht ganz, denn die rund 30 Grabsteine wurden nicht etwa abgerissen und entsorgt. Sie stehen nach wie vor am nordöstlichen Ortsrand an der Steinstraße. Allerdings ist das Grabstättengelände auf manchen Landkarten nicht mehr eingezeichnet – wie auch der jüdische Friedhof in Rhaunen. Das hat Gerhard Reiß aus Bad Bergzabern, der oft Urlaub im Hunsrück macht, festgestellt.
Rückblick: Gerhard Reiß interessiert sich für jüdische Geschichte. Er hat die israelitischen Friedhöfe in Hennweiler und Rhaunen schon öfter besucht. Vor wenigen Monaten kaufte er sich die „Topografische Karte von 2006 1:25 000 Blatt 2 Naturpark Soonwald-Nahe Kirn“, zugleich Wanderkarte des Hunsrückvereins. Darin enthalten sind auch Wander- und Radwanderwege sowie ein UTM-Koordinatengitter für GPS-Nutzer. Doch die jüdischen Friedhöfe in Hennweiler und Rhaunen sind auf dieser Karte nicht mehr vermerkt. Nicht mehr deshalb, weil die Grabstättenareale auf früheren topografischen Karten – etwa in der Ausgabe „Nr. 6110 Gemünden 1:25 000“ von 1976 – noch zu finden sind.
Was aber ist der Grund für diese Nichtberücksichtigung? Werden jüdische Friedhöfe generell nicht mehr eingezeichnet? Nein, denn beispielsweise das jüdische Pendant in Bad Sobernheim findet nach wie vor Beachtung in solchen Karten, wird dort sogar als Kulturdenkmal (KD) bezeichnet.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation begründet die fehlenden Hinweise mit „geänderten Anforderungen an die amtlichen Karten“ – als da wären „höhere Genauigkeit, kürzere Aktualitätszyklen, Verwendung von GPS-Geräten sowie der Einsatz der Karten in computergestützten Systemen“. Diese Forderungen könnten von den „hergebrachten, ursprünglich durch manuelles Zeichnen und mit viel künstlerischem Geschick entstandenen Karten“ nicht mehr erfüllt werden.
Aus diesem Grunde habe das Landesamt in den vergangenen Jahren ein „Digitales Landschaftsmodell“ aufgebaut, das die Grundlage für die neuen Topografischen Karten bildet und mit anderen Bundesländern abgestimmt ist. Nach neuen Vorgaben würden Friedhöfe ohne Unterscheidung nach ihrer Konfession nunmehr erst ab einer Fläche von 5000 Quadratmetern erfasst und entsprechend dargestellt. Dies allein sei der Grund für die Nichtberücksichtigung, wird seitens des Landesamtes betont.
So recht glauben kann das auch Gerhard Reiß nicht. Denn die christlichen Friedhöfe beispielsweise in den Wüstungen Rehbach, Eckweiler und Pferdsfeld reichen allesamt an 5000 Quadratmeter Fläche nicht heran. Aber auch dafür hat die Landesbehörde eine Begründung: „Sollten auch kleine Friedhöfe aufgrund ihrer historischen und kulturgeschichtlichen Bedeutung eine herausgehobene Stellung besitzen, so erlaubt das Regelwerk die Erfassung und Darstellung von Kulturdenkmälern.“ Allerdings: „Diese herausragende Bedeutung haben wir für die genannten Friedhöfe nicht gesehen“, schreibt Dr. Dirk Deußen vom Landesamt. Andreas Nitsch













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