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Missbrauch: Priester verstößt gegen Zelebrationsverbot

Rheinböllen - Ein katholischer Priester, dem das Bistum Trier wegen sexuellen Missbrauchs von Messdienern untersagt hatte, öffentlich die heilige Messe zu feiern, hat seit November jeden Mittwoch in der Marienkapelle des Puricelli-Stiftes in Rheinböllen die Messe gelesen. Durfte er das?

Diese Frage bereitet Pfarrer Günther Vogel großes Kopfzerbrechen. Denn das Bistum Trier hat die Frage mit einem klaren Nein beantwortet. Bruder Bonifatius vom Orden der Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz, der Träger des Puricelli-Stiftes, sah im Wirken des vom Dienst als Pfarrer beurlaubten Priesters am Puricelli-Stift kein Problem. Denn er sollte nur innerhalb der Klausur für die am Stift wirkenden indischen Ordensschwestern die Messe feiern, was ja kein Verstoß gegen das Verbot der öffentlichen Zelebration war.

Rückblick: Am 17. März 2011 hatte Bischof Stephan Ackermann den Priester von seinen Aufgaben als Pfarrer in Dierdorf beurlaubt, nachdem er erfahren hatte, dass die Staatsanwaltschaft Trier gegen den Pfarrer wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von minderjährigen Schutzbefohlenen während seiner Zeit als Vikar in Gerolstein zwischen 2000 und 2003 ermittelt. Er soll eine sexuelle Beziehung mit einem Messdiener gehabt haben. Zu sexuellen Übergriffen gegen Messdiener soll es auch während einer gemeinsamen Urlaubsreise gekommen sein. Neben der vorläufigen Beurlaubung des Priesters wurde ihm auch untersagt, in der Öffentlichkeit die heilige Messe zu zelebrieren. Die Staatsanwaltschaft hat im März 2011 die Ermittlungen eingestellt, weil die Vorwürfe inzwischen verjährt waren. Die kirchenrechtlichen Ermittlungen liefen jedoch weiter und sind auch heute noch nicht abgeschlossen.

Von diesen Geschehnissen hatten die kirchlichen Mitarbeiter der Pfarreiengemeinschaft Rheinböllen keine Kenntnis. Pfarrer Günther Vogel hat zwar etwas läuten hören, dass irgend etwas mit dem besagten Priester nicht in Ordnung ist, aber er sah keinen Anlass, in Trier nähere Erkundigungen einzuholen. Denn der Priester gehörte ja nicht zum Seelsorgeteam der Pfar-reiengemeinschaft. wurde auch nie außerhalb des Puricelli-Stifts eingesetzt, versichert der Pfarrer. Heute macht sich Vogel Vorwürfe. „Wenn ich gewusst hätte, dass er Zelebrationsverbot hat, hätte ich mich nicht darauf eingelassen“, sagt Pfarrer Günther Vogel auf Anfrage unserer Zeitung. Deshalb ärgert er sich heute am Allermeisten darüber, dass er die Tätigkeit des Priesters im Puricelli-Stift im Pfarrbrief angekündigt hat: „Pfarrer M. V. hat den Auftrag, in den Einrichtungen der Franziskanerbrüder seinen priesterlichen Dienst vor allem in der Feier der Liturgie auszuüben.“ Er werde jeden Mittwoch um 10 Uhr in der Marienkapelle die heilige Messe feiern. „Wir heißen Pfarrer V. in unserer Mitte herzlich willkommen und wünschen ihm gute Begegnungen und segensreiches Wirken im Puricelli-Stift“, heißt es im Pfarrbrief weiter.

Für Bruder Bonifatius ist diese „Dummheit“ der springende Punkt. „Er sollte ja gerade nicht öffentlich in Erscheinung treten.“ Bruder Bonifatius kannte die Vorgeschichte des beurlaubten Priesters, der in einem Kloster bei Bad Kreuznach lebt. Er wusste auch, dass er öffentliches Zelebrationsverbot hatte. Als er ihn gefragt habe, ob er im Puricelli-Stift die Messe zelebrieren dürfe, habe er nichts dagegen gehabt, sagt Bruder Bonifatius gegenüber unserer Zeitung. „Er war nie Hausgeistlicher oder Seelsorger des Puricelli-Stifts“, betont der Ordensmann.

Das Bistum Trier sieht das anders. In die Marienkapelle habe jeder Zutritt gehabt, und es hätten immer wieder mal einige Auswärtige und Bewohner des Stifts an der Messfeier teilgenommen. Deshalb sei die heilige Messe öffentlich gefeiert worden. Und damit habe der Priester gegen das Zelebrationsverbot verstoßen. ww

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Leserkommentare (3)

1
von botzer vom 30.01 - 08:31 Uhr
Hab leider das Gefühl das die Katholiken immer noch nicht den ernst Ihrer Lage erkannt haben - problematisch - traurig - eigentlich unglaublich !
2
von c.a. vom 30.01 - 10:37 Uhr
Fakt ist: 1. Bischof Dr. Ackermann trägt - gemäß Leitlinien - die Verantwortung. 2. der Missbrauchspfarrer lebt - entgegen der Angaben in dem ...

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