Rhein-Zeitung exklusiv: Der Knebelvertrag von „Schwer verliebt“ – Preisgabe der Persönlichkeitsrechte kostet 700 Euro

<a href="http://rhein-zeitung.de/index.php?costart=1&amp;mmid=10567&amp;puid=1&amp;pageid=272" target="_blank">Knebelvertrag &uuml;ber 13 Seiten: Sarah unterschrieb gutgl&auml;ubig</a>

Die Rhein-Zeitung veröffentlicht während der laufenden achtteiligen Serie auf SAT.1 exklusiv Passagen aus dem Knebelvertrag, mit dem die TV-Produzenten ihre Laiendarsteller bei „Schwer verliebt“ an sich binden. Der Knebelvertrag regelt auf 13 Seiten im Detail, wie die Darsteller für einmalig 700 über Wochen hinweg zur Verfügung stehen müssen – und psychische sowie sogar physische Belastungen ertragen müssen.

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Die Rhein-Zeitung veröffentlicht während der laufenden achtteiligen Serie auf SAT.1 exklusiv Passagen aus dem Knebelvertrag, mit dem die TV-Produzenten ihre Laiendarsteller bei „Schwer verliebt“ an sich binden.

Der Knebelvertrag regelt auf 13 Seiten im Detail, wie die Darsteller für einmalig 700 Euro über Wochen hinweg zur Verfügung stehen müssen – und psychische sowie sogar physische Belastungen ertragen müssen.

Vertragspartner wie Sarah unterliegen einer strengen Kontrolle. Kameras sind stets dabei. Psychische und sogar physische Belastungen nimmt die Fernsehproduktionsfirma in Kauf.

„Anordnungen“ und „Weisungen“, „Verhaltensregeln“ und „Vorschriften“: Die Fernsehmacher machen klar, wer Regie führt.

Bis ans Lebensende? Einmal in die Sendung geraten, müssen Darsteller “auch nach Ablauf der Vertragszeit„ zur Verfügung stehen.

Gefilmt heißt gesendet: Gegen rechtlichen Einspruch und Beistand wollen sich die Fernsehmacher absichern.

Verschwiegenheitspflichten: Die TV-Produktionsfirma verlangt „absolutes Stillschweigen“ – quasi über alles, was die Produktion von „Schwer verliebt“ betrifft.

Recht am eigenen Bild? Wer bei “Schwer verliebt„ teilnimmt, darf nichts davon selbst aufzeichnen, um es zum Beispiel im eigenen Facebook-Konto zu veröffentlichen.

Acht Teile von “Schwer verliebt„ sendet SAT.1. Für sämtliche Aufnahmen, rund 15 Drehtage und die Aufgabe nahezu aller Persönlichkeitsrechte erhalten Teilnehmer der Sendung einmalig 700 Euro.

“Betroffen„: Den Fernsehmachern ist bewusst, dass sie gegen die Allgemeinen Persönlichkeitsrechte ihrer Darsteller verstoßen.

“Beliebig häufig„: Die TV-Firma sichert sich ohne jede Einschränkung sämtliche Nutzungsrechte.

Stark übervorteilt? Der Sender agiert mit den Persönlichkeitsrechten seiner Darsteller in “Schwer verliebt„ – und verpflichtet sie über das TV-Gedöns hinaus dazu, selbst dafür “Sorge„ zu tragen, die Persönlichkeitsrechte “anderer„ und sogar wettbewerbsrechtliche Vorschriften nicht zu zu verletzen. Das alles für 700 Euro.

Keine Presse: Die Rhein-Zeitung hätte mit Menschen wie Sarah nur unter der “Betreuung„ der TV-Produzenten sprechen dürfen.

Zu “Shootings„, also Filmaufnahmen, müssen die Laiendarsteller jederzeit bereit sein: In einem Zeitraum von zehn Wochen, so heißt es in dem Knebelvertrag von “Schwer verliebt„ müssen die Kandidaten im „angemessenen Maß“ für sämtliche Aufnahmen, Internet-Chats, Werbekundenveranstaltungen, Pressekonferenzen und Shows – unentgeltlich selbstverständlich.

Wer bei “Schwer verliebt„ auftrat, dürfte diesem Passus zufolge nie in einer Werbung sagen, dass er sich in eine Limonade „schwer verliebt“ hat.

Nichts da mit einem zeitlich nahen Auftritt in „Wer wird Millionär“ oder „Anne Will“: Die TV-Produktionsfirma kettet ihre Laiendarsteller an die eigene Sendung.

Wenn aus dem Auftritt bei „Schwer verliebt“ ein Star geboren wird, dann haben sich die TV-Fritzen bereits die Exklusiv- und Managementsvertragsrechte gesichert.

Mindestens 500 Euro Strafe soll es kosten, wenn Laiendarsteller aus „Schwer verliebt“ Details der Produktion ausplaudern.

Strafzettel sind noch okay. Aber wer bei „Schwer verliebt“ auftreten möchte, gegen den darf strafrechtlich nichts vorliegen.

„Nicht hoch“ verschuldet zu sein, das verlangen die TV-Produzenten von ihren Darstellern. Und Erotikaufnahmen dürfen sie wohl nur bekleidet hinter sich gebracht haben.

Wer bei „Schwer verliebt“ war, ist künftig auch bei anderen TV-Produktionen gerne gesehener Gast, auch als Zuschauer. Ein Newsletter-Abo inklusive.

Welche Rechte man bei „Schwer verliebt“ einräumt beziehungsweise verliert, ist im Kleingedruckten lang und kompliziert beschrieben. Die Kurzfassung: alle. Inklusive aller „Nutzungsarten, die man noch gar nicht kennt.

Was waren noch mal Cheapquels und Mobisodes? Bei SAT.1 ist man für alle möglichen TV-Formate basierend auf “Schwer verliebt„ vorbereitet.

Kino, Podcast, Musikkarriere: Alles, was aus dem Fernsehauftritt bei “Schwer verliebt„ werden könnte, ist an die TV-Produktionsfirma gebunden.

Das Recht zum Vermarkten von verkaufsfördernden Artikeln wie Stofftiern, Bad- und Küchenwaren sowie Partys und Computerspielen hat bei “Schwer verliebt„ alleine die Produktionsfirma,

... die auch Gewinnspiele “in allen„ Medienveranstalten darf.

Wenn es dem TV-Sender beliebt, untermalt er das Programm von “Schwer verliebt„ bzw. Bilder und Namen der Teilnehmer in einem geteilten Bildschirm mit Werbung für jegliche Produkte bis hin zu Potenzmitteln oder nächtlichen Sexdiensten.

“Schwer verliebt„ bei Festivals oder Messen präsentieren? Auch das geht laut Knebelvertrag.

Und das alles für einmalig 700 Euro: Die TV-Produktionsfirma darf alles für alles nutzen.

Im Kleingedruckten: Teilnehmer von “Schwer verliebt„ verzichten darauf, ihre Urheberpersönlichkeitsrechte geltend zu machen. “Soweit dies zulässig ist", heißt es. Auch die Produktionsgesellschaft weiß, dass es das in der Regel nicht ist.

Wir dokumentieren die wichtigsten Vertragspassagen – Ausriss für Ausriss – und kommentieren die fragwürdigen Passagen.