Koblenz/Kreis Ahrweiler - Niederlage für den Kreis Ahrweiler: Im November wollen Neonazis durch Remagen marschieren. Doch die Kreisverwaltung hat den „Gedenkmarsch“ verboten. Jetzt muss sie das Verbot aber wohl zurücknehmen. Grund: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass das Verbot nicht rechtmäßig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kreis kann es noch anfechten.
Koblenz/Kreis Ahrweiler – Niederlage für den Kreis Ahrweiler: Im November wollen Neonazis durch Remagen marschieren. Doch die Kreisverwaltung hat den „Gedenkmarsch“ verboten. Jetzt muss sie das Verbot aber wohl zurücknehmen. Grund: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass das Verbot nicht rechtmäßig ist.