Sinzig/Koblenz
Kaufland Sinzig: Verwaltungsgericht weist Klage ab

Sinzig/Koblenz. Die Genehmigung des Kaufland-Gebäudes hinter dem Sinziger Bahnhof verletzt zwei Klägerinnen nicht in ihren Nachbarrechten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

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Den Klägerinnen gehören zwei Wohngebäude in Sinzig. In der Umgebung der Häuser befinden sich Grundstücke, die zu Wohn-, gewerblichen und industriellen Zwecken genutzt werden. Um die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandelsgeschäftes auf einer brachliegenden Fläche zu ermöglichen, beschloss der Stadtrat von Sinzig die Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofsumfeld“.

Ressort und Schlagwörter

Kreis Ahrweiler