Kaufland Sinzig: Verwaltungsgericht weist Klage ab
Sinzig/Koblenz
Kaufland Sinzig: Verwaltungsgericht weist Klage ab
Sinzig/Koblenz. Die Genehmigung des Kaufland-Gebäudes hinter dem Sinziger Bahnhof verletzt zwei Klägerinnen nicht in ihren Nachbarrechten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
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Den Klägerinnen gehören zwei Wohngebäude in Sinzig. In der Umgebung der Häuser befinden sich Grundstücke, die zu Wohn-, gewerblichen und industriellen Zwecken genutzt werden. Um die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandelsgeschäftes auf einer brachliegenden Fläche zu ermöglichen, beschloss der Stadtrat von Sinzig die Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofsumfeld“.