Für den an der Ahr typischen Steillagen-Weinbau werden ab 2018 die Wettbewerbsbedingungen deutlich schärfer.¶
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Spätestens vom Jahr 2018 an dürfen EU-weit überall gewerblich Weinreben angepflanzt werden. So sieht es jedenfalls derzeit aus. Der damit verbundene Wegfall der bislang geltenden Anbaugebietsgrenzen dürfte zu einer bedeutenden Zäsur in der Geschichte des Weinbaus an der Ahr führen.