Betzdorf
Bewährungsstrafe für Opa: Enkelkind missbraucht

Betzdorf - Der 74-jährige Großvater von Anke T. (Name geändert) hat sein Enkelkind vor rund 15 Jahren, als es vier und fünf Jahre alt war, in zwei Fällen sexuell missbraucht: Das sah gestern am Betzdorfer Amtsgericht die Einzelrichterin Melanie Neeb zum Ende des zweiten Prozesstages als erwiesen an und verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Zusätzlich muss er an die heute 18-jährige Anke 2000 Euro Schmerzensgeld, die Verfahrenskosten und die Kosten des Anwalts der jungen Frau bezahlen. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Staatsanwalt Dr. Michael Dümig hatte nach einem ausführlichen Plädoyer einen Monat weniger Haft verlangt als die Richterin dann aussprach. Neeb sah es als strafverschärfend an, dass der Verurteilte als Großvater ein Vertrauensverhältnis ausgenutzt habe und dies auch noch bei einem so kleinen Kind.

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Betzdorf – Der 74-jährige Großvater von Anke T. (Name geändert) hat sein Enkelkind vor rund 15 Jahren, als es vier und fünf Jahre alt war, in zwei Fällen sexuell missbraucht: Das sah gestern am Betzdorfer Amtsgericht die Einzelrichterin Melanie Neeb zum Ende des zweiten Prozesstages als erwiesen an und verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

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