Koblenz
Vom Beten und Töten: Mann mit islamistischer Propaganda darf nicht Polizist werden
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Der Bewerber hatte ein Video auf Facebook eingestellt, in dem es hieß, es sei eine größere Sünde, nicht zu beten, als einen Menschen zu töten. Die Bundespolizeiakademie in Lübeck lehnte daraufhin seine Einstellung ab.
Zu Recht, befanden die Koblenzer Richter. Wer Beamter werden wollen, müsse zeigen, dass er sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Es gebe berechtigte Zweifel an seiner Verfassungstreue. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz möglich.
dpa