Schutzgesetz: Ring muss an 125 Tagen frei sein für Breitensport
Rheinland-Pfalz
Schutzgesetz: Ring muss an 125 Tagen frei sein für Breitensport
Die Nordschleife am Nürburgring.
dpa
Rheinland-Pfalz - Das Innenministerium hat jetzt die mit Spannung erwartete Nutzungsordnung für die Rennstrecken am Nürburgring vorgelegt. Sie konkretisiert das Nürburgringschutzgesetz, das vor Monaten vom Landtag verabschiedet worden war.
Lesezeit 1 Minute
Kern der von den Ring-Gesellschaften erarbeiteten und vom Ministerium genehmigten Nutzungsordnung: Ein neuer Besitzer oder Betreiber des Eifelkurses muss mindestens 125 der 250 tatsächlichen Nutzungstage am Ring für Breitenmotorsport und Touristenfahrten reservieren.