Rheinland-Pfalz
Schutzgesetz: Ring muss an 125 Tagen frei sein für Breitensport

Die Nordschleife am Nürburgring.

dpa

Rheinland-Pfalz - Das Innenministerium hat jetzt die mit Spannung erwartete Nutzungsordnung für die Rennstrecken am Nürburgring vorgelegt. Sie konkretisiert das Nürburgringschutzgesetz, das vor Monaten vom Landtag verabschiedet worden war.

Lesezeit 1 Minute
Kern der von den Ring-Gesellschaften erarbeiteten und vom Ministerium genehmigten Nutzungsordnung: Ein neuer Besitzer oder Betreiber des Eifelkurses muss mindestens 125 der 250 tatsächlichen Nutzungstage am Ring für Breitenmotorsport und Touristenfahrten reservieren.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region