Millionen-Rücklage aufgebaut: Gericht erklärt IHK-Beitrag für rechtswidrig
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz hat über Jahre mit den Pflichtbeiträgen ihrer mehr als 80.000 Mitglieder eine „unzulässige Vermögensbildung“ in Millionenhöhe betrieben. Zu diesem Schluss kommt jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz, das die Finanzen der IHK für die Jahre 2005 bis 2008 untersucht hat.
Lesezeit: 1 Minute
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Das Verwaltungsgericht Koblenz gab der Firma ITC.Logistic.Group (Koblenz) recht, die sich gegen den geforderten Pflichtbeitrag gewehrt hatte. Nach dem Urteil ist der von ihr geforderte Beitrag „sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach rechtswidrig“.
Laut dem Urteil hat die IHK das „unzulässig gebildete Vermögen in Gestalt ...
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