Fell/Schweich: Hakenkreuz in Schieferfassade – Ermittlungen eingeleitet
An einer rückwärtigen Hausfassade hatte jemand in die Schieferverkleidung ein circa ein mal ein Meter großes Hakenkreuz und SS-Runen „eingearbeitet“.
Der Hauseigentümer wurde ermittelt und musste die verbotenen Propagandasymbole auf Aufforderung der Polizei inzwischen entfernen.
Doch damit hat sich die Sache für den 40-Jährigen „Handwerker“ noch nicht erledigt: Den Tatverdächtigen erwartetet ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Darauf stehen bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe.