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Trier/Leipzig

Bundesverwaltungsgericht: Rauswurf von Trierer NPD-Stadtratsmitglied rechtswidrig

Safet Babic (NPD)
Babic wurde aus dem Trierer Stadtrat ausgeschlossen. Foto: Thomas Frey/Archiv

Der Trierer Stadtrat hat den Ausschluss von NPD-Ratsmitglied Safet Babic aus seiner Mitte falsch begründet. Das hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschieden. Babics Rauswurf im September 2011 war somit rechtswidrig.

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Laut Paragraf 31 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung dürfen Gemeinderäte Mitglieder ausschließen, wenn diese nach einer Straftat zu einer mindestens dreimonatigen Haftstrafe verurteilt werden. NPD-Stadtrat Babic war im Dezember 2010 vom Trierer Landgericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Als das Urteil im August 2012 rechtskräftig wurde, schloss der Stadtrat Babic aus ...