Plus
Rheinland-Pfalz
Auch nach Unfällen: Feuerwehreinsatz zu teuer
Von Ursula Samary
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hält - wie schon zuvor das Verwaltungsgericht Trier - die berechneten Stundenlöhne jedenfalls für nicht nachvollziehbar. Die Richter gaben daher einer Versicherung Recht, die sich gegen den Bescheid der Verbandsgemeinde Bitburg-Land zu Wehr gesetzt hatte und die geforderten Kosten für völlig überzogen hielt.
Der Fall: Im ...