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Schläger erhält sechs Monate auf Bewährung

Montabaur/Maxsain - Mit einem Schlag aufs Auge hat ein 26-Jähriger aus Essen einen Mann in Maxsain so schwer verletzt, dass er drei Tage im Krankenhaus behandelt werden musste. Weil er die Tat vor dem Amtsgericht Montabaur gestand, erhielt er dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 1000 Euro an den Geschädigten zahlen.

So richtig aufklären konnte das Gericht aber nicht, was sich vor und während der Kirmes am 13. September 2009 in Maxsain abgespielt hat. Allerdings machten alle Beteiligten und Zeugen keinen Hehl daraus, dass jede Menge Alkohol im Spiel war.

Nach Angaben des 36-jährigen Opfers hat sich folgendes zugetragen: Er stand mit mehreren Bekannten vor dem Eingangsbereich des Festzeltes in einer Menschenmenge. Plötzlich habe er aus dem Augenwinkel gesehen, wie der Angeklagte sich blitzschnell einen Weg durch die Reihen bahnte und quasi auf ihn "zugeflogen kam".

Richter: "Bizarr"

Bevor ihn der Schlag von oben herab traf, will er an der Hand noch etwas "aufblitzen" gesehen haben, das ein Schlagring gewesen sein könnte. Dann habe er sofort das Bewusstsein verloren. Freunde hätten ihn zum Krankenwagen gebracht. Die Helfer hätten ihm mitgeteilt, dass er möglicherweise das Augenlicht verlieren würde. Doch es blieben keine Folgeschäden zurück. Dass der Angeklagte völlig grundlos einen willkürlich ausgewählten Kirmesbesucher geschlagen haben soll, machte Richter Alexander Collo stutzig: "Das klingt ein bisschen bizarr. Irgendein Motiv muss es doch geben." Doch der Geschädigte beharrte auf seiner Aussage: "Ich kenne diesen Mann nicht. Ich habe nichts mit ihm zu tun gehabt." Er räumte lediglich ein, an diesem Abend betrunken gewesen zu sein.

Der Tathergang wurde durch einen Zeugen bestätigt. Der 45-Jährige stand nach eigener Aussage neben dem Opfer: "Der Angeklagte kam aus der Menge herausgesprungen und hat zugeschlagen. Dann ist er weggelaufen." Auch der Zeuge gab an, Alkohol getrunken zu haben.

Verfahrensabsprache

Der Täter wollte zunächst nicht aussagen, ging aber letztlich auf eine Verfahrensabsprache zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht ein. Er gestand, den 36-Jährigen geschlagen zu haben.

Da ihm die Verwendung eines Schlagrings nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, beließ es Richter Collo bei der sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt.

Den flüchtigen Täter hatte die Polizei mit Hilfe einer 26-Jährigen ausfindig gemacht, die damals in Maxsein wohnte. Bei ihr hatte der Mann mit Freundinnen übernachtet.

Von unserem Redakteur Andreas Jöckel

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