Gewalttätige Geburtstagsgäste zu Freiheitsstrafen verurteilt
Westerwaldkreis - Zu Freiheitsstrafen hat das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Montabaur zwei junge Männer verurteilt, die bei einer Geburtstagsfeier im September 2011 in der Grillhütte Hergenroth gewalttätig wurden. Es kam zu Beleidigungen, Schlägen und Tritten gegen andere Partygäste; ein Geschädigter gab sogar an, dass ein Angeklagter Anlauf genommen habe, um mit dem Fuß in sein Gesicht zu treten (die WZ berichtete). Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung, in einem Fall kam auch noch Bedrohung hinzu.
Der dritte Angeklagte wurde bei diesem Fortsetzungstermin freigesprochen, da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er in das Geschehen involviert war.
Dass an diesem Tag ein Urteil gesprochen wurde, schien zunächst fraglich. Doch bevor die fünf Zeugen zum Tathergang befragt wurden, zog sich das Schöffengericht mit dem Staatsanwalt und den Verteidigern zur Beratung zurück, um zu einer Vereinbarung zu kommen.
Dann kam es zur überraschenden Wende: Der heute 22-Jährige, der bei der ersten Hauptverhandlung noch angegeben hatte, nicht an dem Gerangel beteiligt gewesen sein, sondern lediglich am Grillfeuer Würstchen und Salat gegessen zu haben, bekannte sich plötzlich im Sinne der Anklage für schuldig. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, obwohl er bereits unter Bewährung stand (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz). Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre; dazu gab es mehrere Auflagen (unter anderem 80 Sozialstunden). „Sie haben eine weitere Chance bekommen. Nutzen Sie diese!“, appellierte Richter Dr. Orlik Frank.
Als „Sorgenkind“, mit dem es vor Gericht bereits in wenigen Wochen ein Wiedersehen (der 18-Jährige steht noch unter anderen Anklagen) gibt, bezeichnete Dr. Frank den Angeklagten, der in Handschellen das Gerichtsgebäude betrat und auch so wieder verließ. Er wurde als Hauptinitiator der Auseinandersetzung der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen und der Bedrohung in zwei Fällen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Ihm konnte keine günstige Sozialprognose bescheinigt werden, auch wenn er erklärte, im Gefängnis bereits viel Zeit gehabt zu haben, über sich nachzudenken. Von unserer Mitarbeiterin Angela Baumeier













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