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Aus 30 Euro Geldbuße wurde das Hundertfache

Westerburg - Heute ist es für die meisten Autofahrer selbstverständlich, dass sie sich vor dem Beginn einer Fahrt anschnallen. Wer der Gurtpflicht jedoch nicht nachkommt, der muss laut Bußgeldkatalog 30 Euro Geldbuße zahlen. Wie aus einmal Nicht-Anschnallen leicht 2700 Euro und noch weitaus mehr werden können, das zeigte jetzt ein Strafverfahren am Amtsgericht in Westerburg. Angeklagt war eine Frau (48), dessen Ehemann laut Polizei unangeschnallt im Auto unterwegs war und den sie zu entlasten versuchte. Gegen die 48-Jährige erging jetzt ein Strafbefehl wegen uneidlicher Falschaussage.

Und darum ging es im Detail: Die Ordnungshüter ertappten einen 55 Jahre alten Autofahrer dabei, wie dieser auf der Bundesstraße 54 durch Rennerod fuhr, ohne dass er den Gurt umgelegt hatte. Die Folge war ein Bußgeldbescheid über 30 Euro, gegen den der 55-Jährige als Rechtsmittel einen Einspruch einlegte. 

Die Angelegenheit landete auf dem Tisch des Bußgeldrichters beim Amtsgericht in Westerburg. Der setzte einen Hauptverhandlungstermin an. Die Polizeibeamten wurden vernommen und zumindest einer der Polizisten war sich sicher, dass der Fahrzeugführer nicht angeschnallt war. Anders will es die die Ehefrau des Autofahrers gesehen haben: „Mein Mann war angeschnallt“, behauptete die 48-jährige Frau. Doch der Richter schenkte den Aussagen des Polizeibeamten eine größere Glaubwürdigkeit, mit der Folge, dass der Ehemann zur Zahlung der Geldbuße von 30 Euro verurteilt wurde und die Ehefrau nunmehr wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Richter landete.

Ein Strafgericht unter Vorsitz von Richter Hans Helmut Strüder verhängte in Westerburg gegen die Ehefrau, die es jetzt eher vorzog nicht zur Hauptverhandlung zu erscheinen, einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro. Ferner muss sie die entstandenen Gerichtskosten tragen, möglicherweise auch noch Rechtsanwaltskosten, insgesamt also mehr als 3000 Euro. Sollte sie Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen, was sie rein theoretisch könnte, würde das Verfahren gegen sie eröffnet, und es droht ihr sogar eine dreimonatige Freiheitsstrafe. wez

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Leserkommentare (2)

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von Nonkonformist001 vom 24.02 - 11:52 Uhr
[B][I]Wer nicht `hören`will, muss `fühlen`, so isses...[/I][/B]

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